14Sep

Telematik­infrastruktur: Wann kommt E-Health?

  • Jahr: 2017
  • Autor: Katrin Müseler

"Nichts ist so beständig wie der Wandel", sagt man. Derzeit trifft dies auch auf den Zeitplan der Telematikinfrastruktur zu. Wir werfen einen Blick auf die Fakten und klären, welche Kenntnisse aktuell sind.


Kommt E-Health überhaupt?

Täglich kursieren neue Informationen, Gerüchte und Vermutungen auf dem Markt. Kritiker des E-Health-Gesetzes behaupten, dass die Telematikinfrastruktur (TI) nach der Bundestagswahl 2017 gänzlich für gescheitert erklärt werden könne. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, gleichsam Initiator des E-Health-Gesetzes, erklärte im Mitteldeutschen Rundfunk, dass es für solche „Ausstiegsszenarien keinen Anlass“ gebe. Laut dieser Aussage kann die oben gestellte Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden.

Änderungen im Zeitplan

Verzögerungen im Zeitplan haben sich hingegen bestätigt. Das Bundesgesundheitsministerium sah ursprünglich vor, dass Praxen ab Juli 2017 an die Telematikinfrastruktur angegliedert werden sollen. Mittlerweile ist bekannt, dass dieser Zeitplan aufgrund von fehlenden Komponenten auf dem Markt nicht eingehalten werden kann. Stattdessen sollen Praxen bis zum Jahresende 2018 ans Netz gehen.

Telematikinfrastruktur: Wichtige Komponenten fehlen

Auf der IDS im März 2017 in Köln war die Telematikinfrastruktur bereits in aller Munde. Mit der Umsetzung des E-Health-Gesetzes soll eine digitale Vernetzung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards erreicht werden. Die Telematikinfrastruktur soll alle Akteure des Gesundheitswesens vernetzen, die für das geschlossene Telematik-Netz registriert und zugangsberechtigt sind.

Im Interview mit dem Ärzteverlag sprach Franziska Casteas, Gruppenleitung der Qualitätssicherung bei der solutio GmbH, auf der IDS im März 2017 über die geplanten Schritte der Telematik-Anbindung.

Schrittweise ans Netz

Der Ablauf ist bekannt: Praxen brauchen neue Hardware und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um sicher ans Netz zu gehen. Sie benötigen neue, TI-fähige Kartenterminals und einen Konnektor, der das Praxisverwaltungssystem künftig mit den Kartenlesegeräten vernetzt. Diese müssen – ebenso wie der Konnektor – eine Zulassung der gematik und eine Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten.
Allerdings sind bisher noch keine von der gematik zugelassen Komponenten auf dem Markt. Frühestens ab Ende September 2017 soll der erste Konnektor zertifiziert sein. Weitere Geräte von anderen Konnektorenherstellern sollen folgen, um einem Ungleichgewicht auf dem Anbietermarkt entgegenzuwirken. Mit zusätzlichen Konnektoren ist jedoch erst ab Ende des Jahres 2017 zu rechnen. Sobald eine Vielfalt der Anbieter hergestellt ist, wird sich dies voraussichtlich auf die Preise auswirken.
Jede Praxis benötigt pro Standort einen elektronischen Praxisausweis (SMC-B), der die Praxis zum Zugang der Telematikinfrastruktur berechtigt. Laut Informationen der KZVB kann der elektronische Praxisausweis frühestens ab Ende September 2017 beantragt werden. Da bisher jedoch wesentliche Komponenten fehlen, sieht die KZVB für die Bestellung des elektronischen Praxisausweises keine Eile. (Quelle: KZVB-Rundschreiben 6/2017 vom 06.09.2017, S.4) Grundvoraussetzung für die Online-Anbindung ist eine Internetverbindung. Weiterhin muss ein VPN-Zugangsdient vorhanden sein, der für eine sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur sorgt. Damit das Praxisverwaltungssystem zukünftig mit dem Konnektor kommunizieren kann, ist ein Update der Software erforderlich.
 

Neueste Planänderungen

Seit der Aufzeichnung des Video-Interviews haben sich neue Erkenntnisse ergeben. Ursprünglich sollte die Einrichtung der TI-Komponenten vor Ort durch zertifizierte Systembetreuer erfolgen. Der Grund: Eine personenbezogene Zertifizierung sollte sicherstellen, dass neben Kenntnissen zur Netzwerkinfrastruktur auch spezielles Verständnis über den Konnektor vorhanden ist. Mittlerweile heißt es nach Aussage der KZBV, dass die Online-Phase der eGK auch durch den Arzt selbst vollzogen werden könne. Möchte der Arzt die Basiseinrichtung des Konnektors nicht selbst vornehmen, wird ein solcher Systembetreuer benötigt.
Auch die erwarteten Paketangebote von Konnektor und Zugangsdienst-Provider lassen auf sich warten, da bis zum heutigen Zeitpunkt noch kein Konnektorenhersteller eine Zertifizierung seiner Geräte erhalten hat. Außerdem ist bisher kein zertifizierter VPN-Zugangsdienst vorhanden.

Wann kommt die Telematikinfrastruktur? Derzeit kann diese Frage nicht klar beantwortet werden, da die wesentlichen Komponenten für den Anschluss fehlen. Sobald es neue Erkenntnisse im E-Health-Zeitplan gibt, berichten wir hier über die Neuigkeiten.

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