Häufige Fragen zu Dicom?

07Feb

Der DICOM-Standard: Umsetzung und Konsequenzen

  • Jahr: 2020
  • Autor: Katrin Müseler

Das DICOM-Format beschreibt einen offenen Standard für Digitale Bildgebung und -kommunikation in der Medizin und sollte ursprünglich ab dem 01. Januar 2020 verpflichtend zur Speicherung und zum Austausch von Röntgenbildern verwendet werden. Diese Frist wurde im Dezember 2019 jedoch durch den Länderausschuss Röntgenverordnung aufgehoben.


Ob zwischen Kliniken, Radiologen oder überweisenden Ärzten – in der Zahnheilkunde spielt der Austausch von medizinischen Bilddaten eine wesentliche Rolle. Um Röntgenbilder reibungslos speichern und weitergeben zu können, ist ein einheitliches Format unabdingbar. Aus diesem Grund hat der Länderausschuss Röntgenverordnung im November 2014 beschlossen, die DIN-Norm 6862-2:2019:09 für die Zahnmedizin verpflichtend umzusetzen. Ursprünglich sah der Beschluss eine DICOM-Pflicht ab dem 01. Januar 2020 vor, doch das Gremium setzte die Frist für die neue Regelung in letzter Minute aus. Vorerst gilt:

In der Zahnheilkunde ist die Pflicht zur Bildausgabe im DICOM-Format lediglich für Röntgeneinrichtungen zur Digitalen Volumentomographie (DVT) verpflichtend, die ab dem 01. April 2020 erstmalig in Betrieb genommen werden.

Doch was bedeutet dies für Sie als Zahnarzt? Und was gilt es in Bezug auf Ihre Praxissoftware zu beachten? Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen zur Umsetzung und den Konsequenzen von DICOM.

Welche Konsequenzen hat DICOM für meine Zahnarztpraxis?

Nach aktuellem Geltungsstand bedeutet die DICOM-Pflicht lediglich für diejenigen Zahnarztpraxen konkreten Handlungsbedarf, die ab dem 01.04.2020 neue Röntgeneinrichtungen zur Digitalen Volumentomographie (DVT) in Betrieb nehmen.

Unsere Empfehlung in diesem Fall: Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Geräte- bzw. Röntgensoftwarehersteller, um zu klären, ob eine Konformität mit dem geforderten DICOM-Standard vorliegt.

Für alle anderen Zahnarztpraxen, die bereits Röntgengeräte verwenden, besteht aktuell vorerst kein Handlungsbedarf.

Bitte beachten Sie: Für die Fristaussetzung, die im Dezember 2019 beschlossen wurde, liegt laut der Landeszahnärztekammer Thüringen noch kein offizielles Beschlussprotokoll vor. Die Aussetzung der Frist gilt daher vorerst unter Änderungsvorbehalt.

Welche Auswirkung hat der DICOM-Standard nach DIN-Norm 6862-2:2019:09 auf die Anbindung an charly?

Die solutio GmbH & Co. KG hat in der Vergangenheit aktiv an der Arbeitsgruppe zwischen PVS- und BVS-Herstellern im VDDS mitgewirkt und beobachtet die Entwicklung der VDDS-DICOM-Schnittstelle.

charly verwaltet keine Röntgenbilder und ist deshalb von der neuen Verordnung lediglich insofern betroffen, dass charly als Patientenstammdaten führendes Programm Patientendaten an Bildverarbeitungssysteme zur Verfügung stellt. charly wird alle vorhandenen Schnittstellen weiterhin unterstützen (VDDS-Media, SLIDA (sidexis)). Welche Funktionen künftig im Bereich DICOM möglich sind, hängt von der jeweiligen Röntgensoftware ab.

Für solutio als PVS-Anbieter ist die Umsetzung des DICOM-Standards dennoch mit Entwicklungsaufwand verbunden, um eine Kompatibilität für den Fall sicherzustellen, dass Röntgenhersteller irgendwann komplett auf den VDDS-DICOM-Standard umstellen. Um für unsere Kunden weiterhin eine reibungslose Anbindung an Röntgensysteme zu gewährleisten, investieren wir bereits in die Umsetzung der VDDS-DICOM-Schnittstelle.  

Hinweis: Die reine Schnittstelle VDDS-Media, die bisher eine Kommunikation zwischen der Praxisverwaltungssoftware und den zahnärztlichen Röntgengeräten ermöglichte, unterstützt das geforderte VDDS-DICOM-Worklist Modul BDW nicht.

Was ist das BDW-Profil (Basic Dental Workflow)?

Das BDW-Profil basiert auf dem geforderten DICOM-Standard und wird den bisherigen Standard VDDS-Media für die Röntgenbildübertragung ablösen. Mit der Umsetzung des BDW (Basic Dental Workflow) sorgt der VDDS (Verband deutscher Dental-Software) für eine bessere Interoperabilität mit anderen Produkten. Denn der BDW ermöglicht, Untersuchungsaufträge mitsamt den zugehörigen Patientendaten automatisch von der Praxissoftware charly zu übernehmen. Dies spart Ihnen Zeit bei alltäglichen Workflows und Sie arbeiten effizienter.

Im ersten Schritt der Umsetzung der DICOM-Pflicht ist es wichtig, Bilder im DICOM-Format zu exportieren. Im zweiten Schritt sollten dann Aufträge per DICOM übergeben werden, sodass auch die Anforderungen der DIN-Norm 6862-2:2019:09 erfüllt werden können.

Solange ein Röntgenhersteller noch nicht DICOM-fähig ist, werden manche geforderten Informationen zum Bild (z.B. die rechtfertigende Indikation) noch nicht automatisch vom Praxisverwaltungssystem an das Röntgensystem übermittelt und müssen nachgetragen werden.

Um die Kommunikation mit VDDS-DICOM zu ermöglichen, ist es notwendig, dass Röntgenhersteller ebenfalls die Voraussetzungen dafür schaffen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema DICOM finden Sie im Bereich FAQ.

Weiterführende Links zum Thema:

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