25Jun

Telematik­infrastruktur: Eine Bestandsaufnahme

  • Jahr: 2018
  • Autor: Katrin Müseler

Das Jahr 2018 ist für die Dentalbranche ein ganz besonderes Jahr: denn das vom Bundesgesundheitsministerium initiierte E-Health-Gesetz sieht vor, dass bis Jahresende alle Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden sollen. Soweit, so klar. Doch von Anfang an zeichnen sich im umstrittenen Gesetz Änderungen im Zeitplan ab.


So sah das Bundesgesundheitsministerium ursprünglich vor, dass Praxen ab Juli 2017 an die TI angegliedert werden sollen. Aufgrund fehlender Komponenten wurde dieser Zeitplan auf Jahresende 2018 korrigiert.

Kritiker bezweifeln, dass selbst dieser verlängerte Zeitraum reichen wird, um alle betroffenen Institutionen an die Telematikinfrastruktur anzubinden. So kündigt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an, sich für eine weitere Fristverlängerung einzusetzen. Denn: Wo die Finanzierungsvereinbarung, die zwischen GKV-Spitzenverband und KZBV verhandelt ist, einerseits eine degressive Förderung vorsieht, waren bis dato nur wenige Komponenten verfügbar. Erst Mitte Juni 2018 wurde ein zweiter Konnektor (T-Systems) von der gematik für die Telematikinfrastruktur zertifiziert und zugelassen. Damit gibt es derzeit zwei Konnektoren, mit denen Praxen ans Netz angeschlossen werden können. Weitere Anbieter sollen folgen.

Aktuell haben Zahnärzte zwei Möglichkeiten:

  • 1. Anschluss über ein Komplettpaket

    TI-Startpakete wie das Medical Access Port Bundle von T-Systems stellen die Versorgung mit den notwendigen Hardware-Komponenten sicher und enthalten Service-Dienstleistungen wie die Installation der Komponenten vor Ort sowie die Nutzung eines Kundensupports. Der Konnektor von T-Systems hat die Zertifizierungsphase mittlerweile erfolgreich durchlaufen, sodass alle Komponenten lieferbar sind.
    Vor dem Hintergrund der sinkenden Förderungsbeiträge gilt es zu beachten, dass die Bestellung allein nicht ausschlaggebend für die Förderung ist, sondern der Nachweis der Inbetriebnahme in der Praxis durch die erstmalige Durchführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement).

     
  • 2. Die Einrichtung der Telematikinfrastruktur über zertifizierte Systembetreuer

    Diese bieten eine Anschlussmöglichkeit mit den bisher auf dem Markt verfügbaren Komponenten und nehmen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur in der Praxis vor. Da jeder sogenannte „Professionelle Endnutzernahe Dienstleister“ (kurz: PED) seine Preispolitik selbst gestaltet, lohnt es sich, die Angebote der Systembetreuer zu vergleichen und sorgfältig zu prüfen.
     

Ob Anschluss über Komplettpakete oder Systembetreuer: In jedem Fall lohnt es sich, den Einrichtungszeitpunkt gut zu planen und Angebote in Ruhe zu prüfen. Sind die Kosten zum Zeitpunkt des ersten VSDM mit der Erstausstattungspauschale gedeckt? Ist ein kostenloses Update des Konnektors für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) enthalten? Werden die Geräte im Falle eines Defekts zeitnah ausgetauscht? Wie gestaltet sich die Vertragslaufzeit?

Dies sind einige Fragen, die als Entscheidungsgrundlage dienen können. Die solutio GmbH vermittelt zwischen charly-Anwendern und zertifizierten Partnern auf dem Markt und zeigt hier Möglichkeiten auf, sicher ans Netz zu gehen. Eine Übersicht der benötigten Komponenten sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Telematikinfrastruktur, finden sich auf unserer lösungsneutralen Informationsplattform.

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