Die Umsetzung der vorgenannten digitalen Lösung für das Rezept besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen. Zum einen aus der Bereitstellung aller notwenigen Elemente für die Erstellung eines elektronischen Rezepts und zum anderen aus der Einbindung in die Telematikinfrastruktur, um die Kommunikation zwischen den Teilnehmern (Zahnarzt, Patient und Apotheke) zu ermöglichen.

Im Rahmen der Version 9.22.0 wurde der notwendige Rahmen für die Erstellung eines E-Rezepts geschaffen. In der bestehenden Benutzeroberfläche für die Rezepterstellung finden Sie daher diverse Erweiterungen in Bezug auf die elektronische Version des Rezepts.

Mit der Entscheidung der KBV, die verpflichtende Einführung des E-Rezepts auf den 01.07.2022 zu verschieben, bleibt das bestehende Muster 16 somit erhalten. Aus dem vorgenannten Grund wird daher auch die Einbindung in die TI erst zu dem o. g. Datum realisiert werden.

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