
Was sich ändert – und wie charly Praxen zuverlässig unterstützt
Mit dem Jahreswechsel 2026 tritt eine große strukturelle Änderung in Kraft: Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) werden künftig verpflichtend im Kinderuntersuchungsheft – dem „Gelben Heft“ – dokumentiert. Damit wird die bisherige, regional sehr unterschiedliche Dokumentation in Kinderzahnpässen abgelöst und durch ein bundesweit einheitliches Vorgehen ersetzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verfolgt damit das Ziel, die zahnmedizinische Vorsorge von Kindern noch stärker zu standardisieren und unmittelbar im Gesamtkontext der Kindergesundheit sichtbar zu machen. Ziel ist es, Eltern flächendeckend für die wichtige Rolle zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen zu sensibilisieren und dadurch die Inanspruchnahme deutlich zu steigern.
Diese Anpassung bedeutet für die Praxen: neue Zeitintervalle, neue Leistungs-Bezeichnungen (FUZ1 bis FUZ6) und eine veränderte Dokumentationspflicht. Für charly- Anwender hingegen gilt: Mit der kommenden Version 9.38.1 (Bereitstellung voraussichtlich Ende Dezember 2025) werden alle erforderlichen Anpassungen automatisch ausgeliefert – ohne manuellen Aufwand.
Warum die Änderungen kommen – ein Blick auf die Hintergründe
Seit vielen Jahren existierten zwei parallele Dokumentationswege: Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 wurden im Gelben Heft geführt, während zahnärztliche Untersuchungen häufig in regionalen Kinderzahnpässen oder zahnärztlichen Untersuchungsheften dokumentiert wurden. Diese Zweiteilung führte immer wieder zu Medienbrüchen und zu Informationsverlusten, etwa wenn Eltern das jeweilige Heft beim Praxisbesuch nicht dabeihatten.
Mit der Integration der Dokumentation Z1 bis Z6 in das Gelbe Heft soll die zahnmedizinische Vorsorge strukturell gleichgestellt werden. Die Inhalte der Untersuchung selbst bleiben unverändert.
Was sich für die Praxis ändert:
- Die Art und der Ort der Dokumentation.
- Die drei Untersuchungen innerhalb der FU2 sind nun ebenfalls konkreten Zeiträumen zugeordnet
Was ab dem 01.01.2026 gilt
Die sechs Früherkennungsuntersuchungen werden künftig einheitlich als Z1 bis Z6 bezeichnet und exakt definierten Lebensmonatsintervallen zugeordnet. Der zusätzliche Dokumentationsaufwand im Gelben Heft wird durch eine Erhöhung der Bewertungszahl um 1 honoriert.
Die Dokumentation kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Direkte Eintragung im Gelben Heft, sofern die neuen Seiten bereits integriert sind.
- Einlegeformulare Z1 bis Z6, die von den jeweiligen KZVen ausgegeben und in das Gelbe Heft eingelegt werden.
Noch nicht verfügbar ist die digitale Dokumentation in der elektronischen Patientenakte (ePA). Bis dahin empfiehlt sich der Weg, die Dokumente zu scannen oder zu fotografieren und in der ePA zu hinterlegen.
So bildet charly die neuen BEMA-Leistungen ab
Mit Version 9.38.1 werden automatisch:
- die bisherigen BEMA-Leistungen FU1a, FU1b FU1c, FU2 auf „gültig bis 31.12.2025“ gesetzt.
- die neuen BEMA-Leistungen FUZ1 bis FUZ6 mit „gültig ab 01.01.2026“ angelegt.
Wichtig: Die neuen Leistungen sollten keinesfalls manuell angelegt werden.
charly erstellt sie automatisch – zusätzliche, händisch angelegte Positionen würden zu Doppelungen und damit zu Problemen bei der Leistungsaufnahme und bei der Abrechnung führen.
Schaubild der neuen BEMA-Leistungen mit entsprechenden Zeiträumen:

Wie charly die neuen Vorgaben unterstützt
Damit Praxen ab dem 01.01.2026 ohne zusätzlichen Aufwand mit den neuen FU-Leistungen arbeiten können, setzt charly die erforderlichen Änderungen zentral in der charly-Version 9.38.1 um.
Nach dem Einspielen der Version prüfen Sie bitte Ihre bestehenden BEMA-Komplexe, entfernen Sie die alten FU-Leistungen und ergänzen Sie die neuen FUZ-Leistungen. Dieser Schritt erfolgt bewusst nicht automatisch, um individuelle Abrechnungslogiken oder praxiseigene Kombinationen nicht zu überschreiben.

