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Verschiebung der RSA-auf-ECC-Umstellung in der TI 

Was die neue Übergangsfrist bis zum 01.07.2026 bedeutet  

Die Telematikinfrastruktur steht vor einem weitreichenden technologischen Wechsel: der Ablösung des bisherigen RSA-Verfahrens durch moderne ECC-basierte Zertifikate. Diese Umstellung betrifft eine Vielzahl von TI-Komponenten – von Heilberufsausweisen über Konnektoren bis hin zu KIM-Modulen. Ursprünglich sollte der vollständige Wechsel bereits zum 1. Januar 2026 verpflichtend erfolgen. Die gematik hat nun jedoch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen und die Nutzung einiger RSA-basierter Komponenten bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Ziel dieser Übergangsregelung ist es, die Versorgungssicherheit in den Praxen zu gewährleisten, ohne gleichzeitig den notwendigen technologischen Fortschritt aufzuhalten. 

Warum die Fristverlängerung notwendig wurde 
Auslöser für die Fristverschiebung ist vor allem der verzögerte Austausch der Heilberufsausweise. Deutschlandweit müssen noch über 30.000 HBA ersetzt werden – eine Zahl, die einen reibungslosen Übergang bis Jahresende praktisch ausschließt. Gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der eIDAS-Zertifizierungsstelle SRC konnte daher eine Lösung gefunden werden, die sowohl die Sicherheit der TI als auch die Funktionsfähigkeit der Praxen zum Jahreswechsel sicherstellt. HBA, die ausschließlich RSA-Zertifikate enthalten, dürfen nun noch bis zum 30. Juni 2026 weiter genutzt werden, bevor endgültig auf ECC-fähige Ausweise umgestellt werden muss. Ab dem 1. Januar 2026 geben die Kartenanbieter nur noch ECC-basierte HBA aus. 

Diese Übergangsfrist betrifft jedoch nicht alle TI-Komponenten gleichermaßen. Insbesondere die sogenannten RSA-only-Konnektoren müssen weiterhin zwingend bis zum 31. Dezember 2025 ersetzt werden, da eine Verlängerung ihrer Zertifikate technisch nicht möglich ist. Auch Primärsysteme und KIM-Clientmodule müssen zum Jahresende auf ECC umgestellt sein, da sie sonst nicht mit den ab 2026 ausgegebenen ECC-Ausweisen kompatibel wären. Für Institutionskarten (SMC-B) gilt die neue Übergangsfrist ebenfalls bis zum 30. Juni 2026, während RSA-basierte Karten für Kartenterminals (gSMC-KT) sogar bis Ende 2026 genutzt werden dürfen. Die Empfehlung der gematik bleibt dennoch eindeutig: Der Umstieg auf ECC sollte so früh wie möglich erfolgen, um Versorgungsunterbrechungen oder technische Einschränkungen zu vermeiden. 

Einordnung durch KZBV und gematik 
Auch die KZBV weist in ihren aktuellen Informationen darauf hin, dass Praxisverwaltungssysteme zum 1. Januar 2026 ECC-fähig sein müssen und dass häufig zusätzlich ein Austausch betroffener TI-Komponenten notwendig sein wird. Für den reibungslosen Betrieb in den Praxen ist entscheidend, dass sowohl die technische Infrastruktur als auch die verwendeten Ausweise auf dem aktuellen Stand sind. Die gematik stellt hierzu detaillierte Übersichten, Handlungsempfehlungen und Firmwarehinweise bereit und empfiehlt dringend, vor Konnektor-Updates die angeschlossenen Kartenterminals auf aktuelle Firmware zu bringen. 

Was die Verschiebung für charly-Anwender bedeutet 
Für charly-Anwenderinnen und -Anwender bedeutet die Fristverschiebung vor allem eines: mehr Zeit, ohne dabei auf notwendige technische Entwicklungen verzichten zu müssen. In der zum Jahresende zur Verfügung gestellten charly-Version 9.38.1 wird der ECC-Hinweisdialog bereits die von der gematik beschlossenen neuen Übergangsfristen berücksichtigen. Der Hinweistext wurde entsprechend aktualisiert und zeigt ab dem 1. Januar 2026 korrekt an, welche TI-Komponenten trotz RSA-Zertifikaten weiterhin verwendet werden dürfen und an welchen Stellen dennoch Handlungsbedarf besteht. Damit stellt charly sicher, dass Praxen während der gesamten Übergangsphase verlässliche, fristkonforme und eindeutig verständliche Hinweise erhalten. 

Mit der kommenden charly-Version 9.38.1 steht zusätzlich eine aktualisierte ECC-Checkliste zur Verfügung, die Systembetreuerinnen und Systembetreuer bei der Einschätzung unterstützt, welche TI-Komponenten ersetzt oder aktualisiert werden müssen. Darüber hinaus bietet der TI-Monitor in charly-Web weiterhin eine transparente Übersicht über die in der Praxis eingesetzten RSA- und ECC-Komponenten und erleichtert damit die Vorbereitung auf den endgültigen Wechsel im Sommer 2026. 

Empfehlung für Praxen: Jetzt vorbereiten, statt später reagieren 
Unabhängig von der verlängerten Übergangsfrist empfiehlt es sich für Praxen, den Austausch betroffener Komponenten nicht aufzuschieben. Der Wechsel auf ECC ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern eine grundlegende Investition in die Sicherheit der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen. charly begleitet diesen Prozess mit klaren Hinweisen, technischen Prüfmöglichkeiten und fortlaufenden Aktualisierungen – damit Praxen jederzeit zuverlässig arbeiten können. 

Fazit 
Die verlängerte Übergangsfrist schafft Planungssicherheit, ändert jedoch nichts daran, dass der vollständige Umstieg auf ECC unvermeidbar ist. Mit der kommenden charly-Version 9.38.1 und den integrierten Prüfhilfen behalten Praxen jederzeit den Überblick und können sich Schritt für Schritt auf den endgültigen Wechsel vorbereiten. 

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