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Die Kreativität des Gesetzgebers kennt keine Grenzen, wenn es um das Erfinden neuer Abkürzungen geht. Da haben wir EBZ, NFDM, QES, eMP, HVM, HBA, um nur einige Beispiele zu nennen. Und als ob das nicht genug wäre, gibt es jetzt auch noch DigiG und IOP. Was es damit auf sich hat und welche Auswirkungen diese Gesetze auf die Dentalwelt haben, wird im folgenden Beitrag erläutert.