Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für das Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“
Der Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist solutio GmbH & Co.KG, May-Eyth Str.42, 71088 Holzgerlingen
1. Ablauf und Teilnahme
Um am Empfehlungsprogramm teilzunehmen, sendet der „Empfehlende“ das ausgefüllte Empfehlungsformular über die Website von solutio GmbH mit den eigenen Angaben sowie den Daten der empfohlenen Praxis („Empfohlene/Neukunden“).
Das Formular steht in digitaler Form zur Verfügung (Kunden werben Kunden) und ist entsprechend auszufüllen.
Die Empfehlung muss sich auf eines der folgenden solutio-Produkte beziehen:
- 500€ Seminare
- 750€ Spende plus Giveaway von solutio
- 500€ Rabatt im Onlineshop solutio
2. Teilnahmeberechtigte
Voraussetzungen für „Empfehlende“:
- Teilnahmeberechtigt sind alle Praxisinhaber, selbstständige Praxismanager und Berater für Zahnarztpraxen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und solutio Kunde sind.
Ausgeschlossen von der Teilnahme:
- Mitarbeiter von solutio sowie Vertriebspartner mit bestehender Provisionsvereinbarung.
- Deren Familienangehörige.
- Selbstwerbung: „Empfehlende“ können sich nicht selbst als „Empfohlene/Neukunden“ angeben.
Pflichten der „Empfehlenden“:
- Mit der Einreichung des Empfehlungsformulars bestätigen die „Empfehlenden“, dass sie zur Teilnahme berechtigt sind.
- Die Empfehlenden stellen sicher, dass die geworbene Praxis („Empfohlene/Neukunden“) vorab über das Empfehlungsprogramm informiert wurde. Der Nachweis sollte schriftlich erfolgen und kann auf Verlangen von solutio angefordert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Praxis der Übermittlung ihrer Kontaktdaten sowie der Kontaktaufnahme durch solutio ausdrücklich zugestimmt hat.
- Für die Richtigkeit der übermittelten Daten sind die „Empfehlenden“ verantwortlich.
Voraussetzungen für „Empfohlene/Neukunden“:
- Teilnahmeberechtigt sind Interessenten, die berechtigt sind, einen Vertrag über eines der beworbenen Produkte mit solutio zu schließen.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind:
- Bestehende Lizenznehmer des empfohlenen Produkts.
- Interessenten, die sich bereits in einer Vertragsanbahnung mit solutio zu dem empfohlenen Produkt befinden.
- Interessenten, die ein aktives Angebot von solutio für das empfohlene Produkt erhalten haben, welches jünger als sechs Monate ist.
3. Prämie
„Empfehlende“ können sich eine Prämie, die zur Auswahl sind wählen.
4. Prämienanspruch und -auszahlung
- Der Prämienanspruch entsteht, sobald die geworbene Praxis („Empfohlene/Neukunden“) einen rechtswirksamen Vertrag über ein empfohlenes Produkt mit solutio abgeschlossen hat.
- Der Vertragsabschluss muss schriftlich erfolgen, und die Empfehlung muss vor Vertragsabschluss eingereicht werden.
- Voraussetzung ist außerdem die erfolgreiche erste Rechnungsstellung durch solutio an die geworbene Praxis.
- Bei mehrfacher Werbung eines „Empfohlenen/Neukunden“ hat ausschließlich der zuerst eingereichte Empfehlungsantrag Anspruch auf eine Prämie.
- Das Empfehlungsprogramm ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
- Die Prämie wird nicht in Bargeld ausgezahlt.
Auszahlung der Prämie:
- Der Versand der Prämie erfolgt, sobald alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Frühestens jedoch nach der ersten erfolgreichen Rechnungsstellung.
5. Missachtung der Teilnahmebedingungen und Beendigung
- Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen oder anderen Missbräuchen verfällt der Anspruch auf eine Prämie.
- Bereits ausgezahlte Prämien können zurückgefordert werden, sofern die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden.
- solutio behält sich das Recht vor, die Teilnahmevoraussetzungen des Empfehlungsprogramms jederzeit zu ändern oder das Programm zu beenden.
6. Datenschutz
- Für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist die Angabe personenbezogener Daten erforderlich. Diese werden von solutio ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Programms verarbeitet.
- Die von „Empfehlenden“ übermittelten Daten der „Empfohlenen/Neukunden“ werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme und Vertragsanbahnung genutzt.
- Die Einholung des Einverständnisses der „Empfohlenen/Neukunden“ zur Datenübermittlung und Kontaktaufnahme liegt in der Verantwortung der „Empfehlenden“.
- solutio speichert personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
- Erfolgreiche Teilnahme: Daten werden für 10 Jahre gespeichert, jedoch nach 2 Jahren auf die Erfüllung gesetzlicher Pflichten eingeschränkt.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.solutio.de/datenschutz/.
Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“ erkennen die Teilnehmenden diese Bedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.