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KIM (Kommunikation im Medizinwesen)


Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran: Der elektronische Austausch medizinischer Dokumente mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) über die Telematikinfrastruktur (TI) wird verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, wie KIM funktioniert, wie sicher der Datentransfer mit KIM ist und was für Sie als Zahnarzt relevant ist.

So funktioniert KIM

KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und bildet die technologische Grundlage, um alle Sektoren des Gesundheitssystems per verschlüsselter E-Mails miteinander zu vernetzen. Mit KIM können vertrauliche Informationen und medizinische Dokumente mit anderen Leistungserbringern (z. B. Praxen, Krankenhäusern und Apotheken) sicher ausgetauscht werden.

Ihre Vorteile

Sicherheit der Nachrichten

Daten werden durch kartenbasierte Verschlüsselung sicher geschützt

Erhebliche Zeitersparnis

Weniger Zeitaufwand für die Dokumentation

Schneller Datentransfer

Schneller Informationsaustausch unter den Akteuren im Gesundheitswesen

Voraussetzungen

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
  • e-Health Konnektor: für KIM 1.0 Version PTV3 und ab KIM 1.5 Version PTV4
  • stationäres e-Health Kartenterminal
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • KIM-Clientmodul

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Anwendungsbereiche

Neben eArztbriefen können auch elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungen, Befunde, Bescheide, Röntgenbilder und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sicher ausgetauscht werden.

Sicherheit

KIM gilt als gesetzlich festgelegtes „sicheres Übermittlungsverfahren“ nach § 291b SGB V. Es erhalten ausschließlich verifizierte Personen einen Eintrag im Adressbuch von KIM, dem Verzeichnisdienst (VZD). Medizinische Dokumente werden vom Absender zum Empfänger mittels Security Module Card Typ B (SMC-B) oder elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA)-Karte sicher „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt und mit dem eHBA als qualifizierte elektronische Signatur (QES) rechtsgültig signiert.

Refinanzierung

Jede Praxis erhält eine Finanzierung für zwei KIM-Adressen: Die Einrichtungspauschale von 84,03 € wird einmalig, die Betriebskostenpauschale über 13,45 € monatlich je Praxis erstattet. Dies setzt sich durch aktuell geltende Pauschalen aus dem 3. Quartal 2020, § 2 Ziffer 4 BMV-Z, § 3 Ziffer 3 BMV-Z zusammen.

Mehrstufige Einführung

Die Einführung von KIM erfolgt in mehreren Stufen. Die Version 1.0 zeichnet sich durch folgende Funktionen aus: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, optionale Verwendung von Dienstkennungen sowie der Versand von Nachrichten mit einer Größe von maximal 25 MB.
In der Ausbaustufe KIM 1.5 gibt es folgende Erweiterungen: obligatorische Verwendung von Dienstkennungen sowie Versandmöglichkeit von KIM-Nachrichten mit einer Größe von bis zu 500 MB.

Quellen:

gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung

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