Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran: Der elektronische Austausch medizinischer Dokumente mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) über die Telematikinfrastruktur (TI) wird verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, wie KIM funktioniert, wie sicher der Datentransfer mit KIM ist und was für Sie als Zahnarzt relevant ist.
So funktioniert KIM
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und bildet die technologische Grundlage, um alle Sektoren des Gesundheitssystems per verschlüsselter E-Mails miteinander zu vernetzen. Mit KIM können vertrauliche Informationen und medizinische Dokumente mit anderen Leistungserbringern (z. B. Praxen, Krankenhäusern und Apotheken) sicher ausgetauscht werden.
Ihre Vorteile
Sicherheit der Nachrichten
Daten werden durch kartenbasierte Verschlüsselung sicher geschützt
Erhebliche Zeitersparnis
Weniger Zeitaufwand für die Dokumentation
Schneller Datentransfer
Schneller Informationsaustausch unter den Akteuren im Gesundheitswesen
Voraussetzungen
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
- e-Health Konnektor: für KIM 1.0 Version PTV3 und ab KIM 1.5 Version PTV4
- stationäres e-Health Kartenterminal
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- KIM-Clientmodul
Neu! Unser KIM-Leitfaden: KIM verstehen. KIM umsetzen.
Unser Leitfaden bietet einen kompakten Überblick, führt Sie Schritt für Schritt durch die Implementierung von KIM und enthält zusätzlich eine Checkliste für die Umsetzung.Hier downloaden
Anwendungsbereiche
Neben eArztbriefen können auch elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungen, Befunde, Bescheide, Röntgenbilder und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sicher ausgetauscht werden.
Sicherheit
KIM gilt als gesetzlich festgelegtes „sicheres Übermittlungsverfahren“ nach § 291b SGB V. Es erhalten ausschließlich verifizierte Personen einen Eintrag im Adressbuch von KIM, dem Verzeichnisdienst (VZD). Medizinische Dokumente werden vom Absender zum Empfänger mittels Security Module Card Typ B (SMC-B) oder elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA)-Karte sicher „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt und mit dem eHBA als qualifizierte elektronische Signatur (QES) rechtsgültig signiert.
Refinanzierung
Jede Praxis erhält eine Finanzierung für zwei KIM-Adressen: Die Einrichtungspauschale von 84,03 € wird einmalig, die Betriebskostenpauschale über 13,45 € monatlich je Praxis erstattet. Dies setzt sich durch aktuell geltende Pauschalen aus dem 3. Quartal 2020, § 2 Ziffer 4 BMV-Z, § 3 Ziffer 3 BMV-Z zusammen.
Mehrstufige Einführung
Die Einführung von KIM erfolgt in mehreren Stufen. Die Version 1.0 zeichnet sich durch folgende Funktionen aus: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, optionale Verwendung von Dienstkennungen sowie der Versand von Nachrichten mit einer Größe von maximal 25 MB.
In der Ausbaustufe KIM 1.5 gibt es folgende Erweiterungen: obligatorische Verwendung von Dienstkennungen sowie Versandmöglichkeit von KIM-Nachrichten mit einer Größe von bis zu 500 MB.
Quellen:
gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung