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Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV) für Q1/2026 

Warum die neue Haupt-IK wichtig ist – und wie charly die Umstellung unterstützt 

Ab dem ersten Quartal 2026 stellen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ein aktualisiertes bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV) bereit, das erstmals die sogenannte Haupt-IK („Haupt-Institutionskennzeichen“) der Krankenkassen enthält. Diese Änderung mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken, hat jedoch erhebliche Bedeutung für verschiedene digitale Prozesse im Praxisalltag. 

Die Haupt-IK ist die zentrale Identifikationsnummer einer Krankenkasse und dient der allgemeinen Identifikation der Institution im Gesundheitswesen. 

Damit Praxen das neue BKV Q1/2026 problemlos importieren können, hat charly die notwendigen Anpassungen bereits vorgenommen. Für den Import ist jedoch zwingend mindestens die charly-Version 9.38.1 erforderlich. 

Warum die Haupt-IK ab 2026 eine so große Rolle spielt 
Die Haupt-IK wird an mehreren Stellen im digitalen Gesundheitswesen verwendet. Besonders wichtig ist sie beispielsweise für die Suche der KIM-E-Mail-Adresse der Krankenkasse im Verzeichnisdienst (VZD). 

Sie ist unter anderem relevant für: 

  • Den Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 
  • Den Versand der EBZ-Anträge und EBZ-Mitteilungen 
  • Die Ermittlung, ob im EBZ-Prozess für einen Patienten ein Kassenwechsel vorliegt 

Was bedeutet die Änderung für den Praxisalltag? 
Für Zahnärzte ändert sich an den gewohnten Abläufen nichts – die Versicherten werden weiterhin wie gewohnt über ihre Krankenkasse abgerechnet. Neu ist jedoch, dass im Hintergrund die Haupt-IK für die digitalen Prozesse wie eAU oder EBZ zusätzlich verarbeitet wird. Praxisteams sollten daher besonders darauf achten, dass die Krankenkasseninformationen nach dem Import des neuen BKV vollständig und korrekt übernommen wurden. 

Wie charly die neuen BKV-Daten integriert 
Damit die neuen Informationen ab Q1/2026 reibungslos im System ankommen, wurden in charly gezielt Anpassungen vorgenommen. Ziel war es, die zusätzlichen Daten der Haupt-IK sinnvoll sichtbar zu machen und die bestehende Kassenlogik zu erweitern, ohne Arbeitsabläufe zu verändern. 

Folgende Bereiche wurden aktualisiert: 

  • In den Stammdaten unter Kassen > Krankenkassen wurden die zwei neuen Felder Haupt-IK-Nr. Und Abrechnende-IK-Nr. ergänzt. 
  • Im Karteireiter Patient im Bereich Krankenkasse wurden die zwei neuen Felder Haupt-IK-Nr. Und Abrechnende-IK-Nr. ergänzt. 

Damit ist in charly bei jedem Patienten die Haupt-IK der Krankenkasse einsehbar, bei dem der Patient versichert ist. 

Wichtiger Hinweis zum BKV-Import 
Für den Import der BKV-Datei Q1/2026 ist zwingend mindestens die charly-Version 9.38.1 erforderlich. Nur mit dieser Version stehen die neuen Datenfelder und die technische Struktur zur Verfügung, um die erweiterte BKV-Datei korrekt einzulesen. Praxen können den Import daher erst nach dem Update durchführen. 

Ausblick: Weitere Entwicklungen im digitalen Austausch  
Die Einführung der Haupt-IK ist ein weiterer Schritt hin zu einer durchgängig digitalisierten Kommunikation zwischen Praxen und Krankenkassen. In den kommenden Jahren wird die Bedeutung standardisierter Identifikations- und Kommunikationswege weiter zunehmen – insbesondere, wenn zusätzliche Verfahren über KIM angebunden werden. charly wird diese Entwicklungen kontinuierlich begleiten, damit Praxen jederzeit sicher, korrekt und effizient digital kommunizieren können. 

Weiterführende Informationen 
Wer sich tiefergehend mit dem bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis und seiner technischen Bedeutung beschäftigt, findet aktuelle Hinweise auf der Seite der KZBV mit Informationen zum bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis (BKV). 

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