Kein anderes Kürzel hat in den vergangenen Wochen und Monaten wohl für mehr fragende Gesichter unter zahnmedizinischem Fachpersonal gesorgt als EBZ.
EBZ steht für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte und gilt als der elektronische Nachfolger für den bisherigen Heil- und Kostenplan. Was das bedeutet? In Zukunft werden Anträge für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch- und Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) nur noch elektronisch an die zuständigen Krankenkassen übermittelt.
Doch was ändert sich bei der Abrechnung, wie werden Härtefälle bearbeitet und ab wann bin ich zur Nutzung verpflichtet? Wir haben all diese Fragen und viele weitere in unseren FAQs für dich beantwortet.