Abrechnung nach der neuen PAR-Richtlinie
- Jahr: 2021
- Autor: Ute Lauenroth
Die systematische PAR-Behandlung beginnt mit der Befunderhebung und dem Erstellen des Parodontalstatus, daher wird die neue BEMA-Nr. 4 grundsätzlich nach der Erstellung in das Behandlungsblatt übernommen. Sobald der PAR-Status genehmigt ist, kann die weitere Behandlung durchgeführt werden.
Die BEMA Positionen 602a, 108 und 111 können weiterhin erbracht und abgerechnet werden, nach Anzahl der tatsächlich erbrachten Leistungen, auch wenn diese nicht mehr auf Blatt 2 stehen. Sie werden nicht mehr im Voraus geplant.
Das Eintragen der Leistungen 4, ATG, MHU und BEV wird von charly automatisch vorgenommen. Die Berechnung der Leistungen AITa und AITb erfolgt nach dem Übertragen der Taschentiefen.
Behandlungsrichtlinien im Überblick
Der Mindestabstand von UPT Sitzungen:
Grad A: Einmal im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zehn Monaten
Grad B: Einmal im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand von fünf Monaten
Grad C: Einmal im Kalendertrial mit einem Mindestabstand von drei Monaten
Die neuen PAR Leistungen im Überblick
ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
MHU Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
AIT Antiinfektiöse Therapie
BEV Befundevaluation
CPT Chirurgische Therapie
UPT Unterstützende Parodontitistherapie
Teil 1: Diagnostik/Vorbehandlung
Leistung:
BEMA 04 Erhebung Parodontaler Screening-Index (PSI)
Beschreibung:
Die Leistung wurde umbenannt in „Erhebung Parodontaler Screening-Index“, erstmalig gibt es zu dieser BEMA Leistung ausführliche Abrechnungsbestimmungen. Die Bewertung wurde von 10 auf 12 Punkte erhöht. Die Leistung 04 kann in einem Zeitraum von zwei Jahren einmal berechnet werden.
Leistung:
BEMA 4 Befunderhebung und Erstellung eines Parodontalstatus
Beschreibung:
Auch weiterhin unterliegt die Leistung keinen Abrechnungsbestimmungen, durch den Mehraufwand bei der Befunderhebung aufgrund des Staging, Grading sowie der Bestimmung röntgenologischer Knochenabbau und des Zahnverlustes im Alter, wurden hier die Punkte von 39 auf 44 erhoben.
Leistung:
ATG Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch
Beschreibung:
Die Gesprächsinhalte müssen dokumentiert werden! In dem Aufklärungs- und Therapiegespräch werden Informationen des Patienten über den Befund und die Diagnose erörtert, gegebenenfalls auch über bestehenden Therapiealternativen. Die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ist Bestandteil dieses Gespräches sowie Informationen über ein gesundheitsbewusstes Verhalten und die Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen. Die Ä1 kann nicht in derselben Sitzung abgerechnet werden jedoch neben der MHU.
Leistung:
MHU Die Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
Beschreibung:
Die individuelle Unterweisung erfolgt im Zeitlichen Zusammenhang mit der AIT. Der Patient wird über seine Mundhygiene aufgeklärt, es wird der Entzündungszustand der Gingiva bestimmt sowie angefärbt. Es erfolgt eine individuelle Mundhygieneinstruktion und eine praktische Anleitung. Die Ä1 kann nicht in derselben Sitzung abgerechnet werden jedoch neben der ATG und AITa/b
Teil 2: Antiinfektiöse Therapie AIT
Leistung:
AIT Die Antiinfektiöse Therapie
Beschreibung:
Die AITa und AITb ersetzt die bekannten BEMA Leistungen P200 und P2011, die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge, mit einer Sondiertiefe von 4 mm oder mehr, sie sollte im geschlossenen Vorgehen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein. Eine Verordnung systematisch wirkender Antibiotika kann bei einer besonders schweren Form der Parodontitis angezeigt sein.
AITa –abrechenbar neben MHU, AITb, 108, 111
nicht abrechenbar neben 105, 107, 107a
AITb –abrechenbar neben MHU, AITa, 108, 111
nicht abrechenbar105, 107, 107a
Leistung:
BEV Die Befundevaluation
Beschreibung:
Nach Beendigung der antiinfektiösen Therapie AIT erfolgt eine Evaluation nach drei bis sechs Monaten. Folgende Pflichtbefunde sind Bestandteil der Dokumentation:
- Sondierungstiefen
- Sondierungsblutung an mindestens 2 Stellen pro Zahn
- Zahnlockerung
- Furkationsbefall
- Röntgenologischer Knochenabbau
BEVa – abrechenbar neben CPT: a, b, UPT: a, b, c, e, f
nicht abrechenbar neben der Ä1
BEVb – abrechenbar neben UPT: a, b, c, e, f
nicht abrechenbar neben Ä1
Teil 3: CPT Die Chirurgische Therapie
Die CPT ersetzt die bisherigen BEMA Leistungen P202 und P203. Bei der chirurgischen Vorgehensweise muss ein geschlossenes Vorgehen im Rahmen der Antiinfektiösen Therapie AIT vorrausgegangen sein. Wenn die Notwendigkeit eines offenen Vorgehens als Therapieergänzung gegeben ist, muss dies der Krankenkasse nach Durchführung der BEVa vor der Abrechnung nach CPT mitgeteilt werden.
CPTa – abrechnbar neben BEVa, CPTb, 108, 111
nicht abrechnabr neben 105, 107, 107a
CPTb – abrechenbar neben BEVa, CPTa, 108, 111
nicht abrechnbar neben 105, 107, 107a
Teil 4: UPT Die Unterstützende Parodontitstherapie
Die Unterstützende Parodontistherapie soll für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden. Sie richtet sich, nach dem festgestellten Grad (Grading) der Parodontalerkrankung im Rahmen der Ersterhebung. Die Maßnahmen nach UPTa – g sollen für einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig erbracht werden.
UPTa – Mundhygienekontrolle
UPTb – Mundhygieneunterweisung
UPTc – Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne, je Zahn
UPTd – Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen
UPT e – Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr, je einwurzeligem Zahn
UPTf - Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr, je mehrwurzeligen Zahn
UPTg – Untersuchung des Parodontalzustands, sie beinhaltet die Dokumentation des klinischen Befunds und Umfasst die Sondiertiefen, Sondierblutungen, Zahnlockerungen den Furkationsbefall sowie den röntgenologischen Knochenabbau in Realtion zum Patientenalter.
Die UPTg ist ab Beginn des zweiten Jahres der UPT einmal im Kalenderjahr abrechnbar.
Behandlungsrichtlinien im Überblick
Der Mindestabstand von UPT Sitzungen:
Grad A einmal im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zehn Monate
Grad B einmal im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand von fünf Monaten
Grad C einmal im Kalendertertial mit einem Mindestabstand von drei Monaten
Welche Leistungen dürfen nebeneinander berechnet werden und welche nicht
4 – keine Einschränkungen
ATG –abrechenbar neben der MHU
Ä1 nicht abrechenbar
MHU – abrechenbar neben ATG, AIT: a,b
Ä1 nicht abrechenbar
AITa –abrechenbar neben MHU, AITb, 108, 111
105/107/107a nicht abrechenbar
AITb –abrechenbar neben MHU, AITa, 108, 111
105/107/107a nicht abrechenbar
BEVa –abrechenbar neben CPT: a, b, UPT: a, b, c, e, f
Ä1 nicht abrechenbar
CPTa –abrechenbar neben BEVa, CPTb, 108, 111
105/107/107a nicht abrechenbar
CPTb –abrechenbar neben BEVa, CPTa, 108, 111
105/107/107a nicht abrechenbar
BEVb –abrechenbar neben UPT: a, b, c, e, f
Ä1 nicht abrechenbar
UPTa –abrechenbar neben UPT: b, c, d, e, f, g
UPTb –abrechenbar neben UPT: a, c, d, e, f, g
Ä1 nicht abrechenbar
UPTc –abrechenbar neben UPT: a, b, d, e, f, g
105/107/107a nicht abrechenbar
UPTd –abrechenbar neben UPT: a, b, c, e, f
UPTe nicht abrechenbar
UPTe –abrechenbar neben UPT: a, b, c, d, f, g
UPTf –abrechenbar neben UPT: a, b, c, d, e, g
UPTg –abrechenbar neben UPT: a, b, c, e, f, g
UPTd nicht abrechenbar
In der Kurzanleitung in unserem Download-Bereich findest du eine Beschreibung zur Plan-Erstellung sowie der Vorgehensweise beim Speichern der PDF Datei in charly. Bei Fragen stehen wir dir selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.