
Das E-Health-Gesetz sieht eine digitale Vernetzung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards vor. Das Schaubild zeigt, wie die Komponenten in der Praxis miteinander verbunden werden.
Gemeinsam stehen Ärzte- und Zahnärzteschaft, Hersteller von Praxismanagementsoftware und Systembetreuer in den nächsten Monaten vor der Herausforderung, das von der Bundesregierung beschlossene E-Health-Gesetz in die Praxis zu bringen.
Mit der sogenannten Telematikinfrastruktur (kurz TI) soll eine digitale Verbindung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards geschaffen werden – und damit die Basis für die Telemedizin der Zukunft.
Hinter dem Begriff der Telematik – einer Kombination der Worte TELEkommunikation und InforMATIK – verbergen sich Vorteile für das Gesundheitswesen der Zukunft: Medizinische Daten können über einer solche Infrastruktur einfach und schnell übermittelt werden.
Doch das Thema polarisiert und verunsichert: Viele Zahlen, Daten und Fakten kursieren auf dem Markt. Den Überblick zu behalten fällt schwer. Vielfach wird kritisch diskutiert, wie und ob die vom Gesetzgeber niedergeschrieben Fristen auch tatsächlich eingehalten werden können. Hinzu kommt die Verunsicherung über die Höhe der Kosten, welche die beteiligten Akteure zu tragen haben.
Auf dieser Seite zum E-Health-Gesetz und der Telematik im Gesundheitswesen soll Abhilfe geschaffen werden. Hier erhalten Sie reflektierte und verlässliche Informationen – auch gegen Gerüchte am Markt.
Was Sie hier nicht finden: Produktwerbung. Stattdessen trägt die neutrale und lösungsorientierte Plattform Informationen zusammen und zeigt eventuelle Widersprüche auf.
Das E-Health-Gesetz sieht eine digitale Vernetzung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards vor. Das Schaubild zeigt, wie die Komponenten in der Praxis miteinander verbunden werden.
Mit der sogenannten "Datenautobahn" des Gesundheitswesens soll eine digitale Verbindung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards aufgebaut werden. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Doch was genau geschieht dabei mit den Daten?
Das Gesetz wurde beschlossen, um sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zu gewährleisten (kurz: E-Health-Gesetz). Initiator ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Es soll eine sichere digitale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur) geschaffen werden, an die alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Versicherte angeschlossen sind. Das E-Health-Gesetz will die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft schaffen.
Stand: 14.09.2017
Ursprünglich war bis zum 01.07.2018 für Zahnarztpraxen, Arztpraxen und Krankenhäuser vorgesehen, sich flächendeckend an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Inzwischen hat der Bundestag über eine Fristverlängerung der TI-Anbindung bis Ende Juni 2019 entschieden. Doch Achtung: Bestellt werden müssen die Telematik-Komponenten bis Ende März 2019. Lediglich zur Durchführung des ersten Versichertenstammdatenmanagements haben Praxen bis Ende Juni 2019 Zeit. Kurz: Laut dem bisherigen Zeitplan, drohen ab dem 01. Juli 2019 Honorarkürzungen, wenn die Onlineprüfung der eGK nicht in Ihrer Praxis durchgeführt werden kann.
Stand: 23.11.2018
In sämtlichen Arztpraxen Deutschlands sind Gesundheitskarten im Einsatz. Auf der Gesundheitskarte können neben den Versichertendaten, bspw. auch Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Das kann im Notfall Leben retten und lebensgefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindern. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Patienten bekommen zudem erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten - z.B. aus Fitnesstrackern oder sog. Wearables - dem Arzt zu übermitteln. Dies schafft Transparenz und sorgt für einen gesicherten Informationsfluss zwischen Akteuren im Gesundheitswesen.
Stand: 14.09.2017
Ärzte diverser Fachrichtungen, Kassen und Industrie setzen die neuen Anforderungen im Gesundheitswesen um. Den elektronischen Heilberufsausweis wird es auch für Psychotherapeuten und Apotheker geben. Daneben sind auch Krankenhäuser und Patienten am System beteiligt.
Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) nimmt vielfältige Aufgaben zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur wahr.
Folgende Zugangsdienstbetreiber sind an der Telematikinfrastruktur direkt beteiligt: Arvato Systems, CGM CompuGroup Medical (telemed), T-Systems, KZV-WL.
Daneben gibt es Zugangsdienstbetreiber, die indirekt an der Umsetzung von E-Health beteiligt sind. Concat bietet den Zugangsdienst als White Label an. Sie kaufen den Dienst bei den "Zugangsdienstbetreiber direkt" ein. Laut Auskunft von Concat kann man heute noch nicht sagen, wer dahinter stehen wird.
Des Weiteren sind Konnektorenhersteller in den Prozess der Telematikinfrastruktur eingebunden: CGM CompuGroup Medical, T-Systems,Research Industrial Systems Engineering (kurz: RISE).
Stand: 14.09.2017
Jede Praxis benötigt einen sogenannten Konnektor. Über diesen wird die Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden.
Mindestens ein stationäres E-Health-Kartenterminal (inklusive Smartcard Typ gSMC-KT) muss pro Praxis vorhanden sein.
Dazu bedarf es eines elektronischen Praxisausweises (Smartcard SMC-B). Er ist zur Registrierung und Anmeldung gegenüber der Telematikinfrastruktur nötig. Mit der Bundesdruckerei und T-Systems sind aktuell zwei Anbieter zur Ausgabe der Praxisausweise an Zahnarztpraxen zugelassen. (Quelle: zm-online)
Außerdem muss für die Bereitstellung und den Betrieb eines VPN-Zugangsdienstes gesorgt sein.
Erforderlich ist auch ein Software-Update des Praxisverwaltungssystems.
Die Installation der Komponenten erfolgt in der Regel durch Dienstleister vor Ort.
Für spätere Anwendungen wird ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) benötigt.
Stand: 09.04.2018
Bekannt ist, welche Beträge Praxen erstattet bekommen. Die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben im Juli 2017 eine Vereinbarung zur Finanzierung der Maßnahmen zur Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur beschlossen. Dabei ist die Höhe des Pauschalbetrages für den Konnektor zeitlich gestaffelt.
Inzwischen hat sich die Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur auf Ende Juni 2019 verlängert. Doch Vorsicht: Bestellt werden müssen die TI-Komponenten bis Ende März 2019. Generell wird empfohlen, die Angebote auf folgende Aspekte zu prüfen:
Stand: 23.11.2018
Die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben am 19.07.2017 erstmals eine Vereinbarung zur Finanzierung der Maßnahmen für die Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur beschlossen. Aufgrund fehlender Komponententenvielfalt und mangelnden Wettbewerbs wurde diese Vereinbarung inzwischen mehrfach angepasst. Die aktuelle Refinanzierung der Telematik-Komponenten finden Sie in der Pauschalen-Vereinbarung im Bundesmantelvertrag der Zahnärzte, Anlage 11a.
Stand: 10.12.2018
Der Konnektor sorgt für eine sichere und systemübergreifende Verbindung. Er vernetzt das Praxisverwaltungssystem zukünftig mit neuen netzwerkfähigen Kartenterminals. Er ist mit den stationären Kartenterminals und dem Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystem verbunden und schafft den Zugang zur TI-Plattform. Er dient zugleich als Firewall, die das lokale IT-System und die zentrale Plattform gleichermaßen schützt. Dabei stellt der Konnektor u. a. Verschlüsselungsfunktionen zur Verfügung. Es dürfen nur von der gematik zugelassene Konnektoren verwendet werden.
Stand: 14.09.2017
Alle Hardware muss voraussichtlich getauscht werden (Quelle: VDDS-Sitzung vom 22.06.2017).
Die neuen Kartenterminals benötigen - ebenso wie der Konnektor - eine Zulassung der gematik und eine Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die bisherigen Kartenterminals, mit denen die eGK eingelesen wurde, waren per USB an den Praxiscomputer angeschlossen und wurden nur offline genutzt. Dies ändert sich nun: In Zukunft werden die Kartenterminals direkt mit dem Konnektor und damit mit dem Praxisnetzwerk verbunden.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass eine garantierte, sichere Lieferkette sichergestellt ist.
Wie viele neue Kartenterminals eine Zahnarztpraxis braucht, hängt von der Größe der Einrichtung und der geplanten Nutzung der digitalen Anwendungen ab. Mindestvoraussetzung ist - wie bisher auch - ein Kartenterminal für den Empfang einer Praxis, damit das Einlesen und die Aktualisierung der Versichertenstammdaten möglich ist.
Stand: 14.09.2017
Ein VPN-Zugangsdienst, der für die Telematikinfrastruktur zugelassen ist, kann für eine sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur verwendet werden. Er stellt die Verbindung zwischen dezentraler Umgebung der Leistungserbringer und zentraler TI-Plattform her. Beim VPN-Zugangsdienst endet der VPN-Tunnel, der vom Konnektor aufgebaut wird. Dabei werden nur VPN-Verbindungen mit registrierten Konnektoren zugelassen.
Stand: 16.11.2017
Die Begriffe ORS1 (Online-Rollout-Stufe-1) und OPB1 (Online-Produktivbetrieb-Stufe-1) sind Abkürzungen der gematik und beschreiben die Stufen der Telematikinfrastruktur. Die Unterscheidung der Begrifflichkeiten ist relevant, um die Zertifizierungsverfahren der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu verstehen. Die Zulassung zu ORS1 bedeutet, dass man an der Erprobungsphase teilnehmen darf. Die Zertifizierung für OPB1 beschreibt, dass man im echten Produktivbetrieb arbeiten darf. Wer eine Zulassung für die Erprobungsphase (ORS1) hat, ist nicht automatisch für den Produktivbetrieb (OPB1) zugelassen.
Auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der gematik ist der aktuelle Zertifizierungsstand einzelner Komponenten ersichtlich.
Auf der Seite der gematik werden Praxisverwaltungssysteme gefiltert nach dem Produkttyp „Konf-PS", Konnektoren nach "Konnektor". Außerdem kann nach "zugelassen für die Erprobungsphase" und "zugelassen" gefiltert werden. Letzteres bezeichnet die endgültige Zulassung für den Produktivbetrieb.
Nach Aussage der gematik gibt es im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur keine spezifischen Vorgaben hinsichtlich der Verwendung einer bestimmten Betriebssystem-Version, egal ob für MacOS oder Windows. Die Version kann vom Hersteller im Rahmen seiner Implementierung frei gewählt werden. Wichtig ist, dass das Betriebssystem durch Sicherheitsupdates aktuell gehalten wird.