In der Vergangenheit erstellte der Zahnarzt nach Abschluss seiner Untersuchung, sofern notwendig, ein papierbasiertes Rezept. Dies wird zukünftig durch ein elektronisches Rezept ersetzt. Die bisherige Unterschrift des Zahnarztes wird mit Hilfe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) durchgeführt. Das E-Rezept wird zum 01.01.2022 für alle Arztpraxen und Apotheken eingeführt, das Rezept in Papierform ist jedoch im Ersatzverfahren bis zum 30.06.2022 weiterhin möglich.
Wie das E-Rezept funktioniert
Nach der Untersuchung durch den Arzt stellt dieser das Rezept als E-Rezept aus und unterzeichnet es rechtskräftig mit seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Das E-Rezept wird direkt an den E-Rezept Fachdienst in der TI übertragen und dort verschlüsselt gespeichert. Der Patient erhält Zugang zu seinem E-Rezept in Form eines QR-Codes. Er entscheidet selbst, ob der QR-Code digital an die E-Rezept-App übermittelt werden soll oder ob er einen Papierausdruck bevorzugt. In beiden Fällen kann die Apotheke mittels des QR-Codes alle wichtigen Informationen zum Rezept einsehen. Patienten können das E-Rezept mit ihrem Smartphone an eine lokale oder eine Online-Apotheke übermitteln, die daraufhin die Verfügbarkeit des Medikaments prüft. Nach einer verbindlichen Zuweisung des QR-Codes an die Apotheke kann das Medikament reserviert werden. Nun kann der Patient entscheiden, ob er das Medikament in der gewählten Apotheke abholt oder ob es ihm per Post zugesendet werden soll.
Patienten können aber auch direkt nach dem Arztbesuch das E-Rezept in einer Apotheke einlösen. Dafür zeigen sie ihren QR-Code in Papierform oder in der E-Rezept-App vor. Die Apotheke scannt die Daten ein und händigt das gewünschte Medikament an den Patienten aus.
Voraussetzungen
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Anpassung im Praxisverwaltungssystem (PVS)
Wer E-Rezepte ausstellen darf
Zwar können Praxismitarbeiter alle Schritte zur Vorbereitung des Rezeptes sowie das Ausdrucken selbst vornehmen, doch der Arzt muss das Rezept mittels seines eHBA mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) rechtsgültig unterschreiben.
Vorteile
Das E-Rezept macht sämtliche Papierprozesse um die Verschreibung eines Arzneimittels überflüssig und funktioniert komplett digital. Dadurch profitieren sowohl Ärzte als auch Patienten u. a. von einer hohen Zeitersparnis und mehr Flexibilität. So können auch in einer Online-Sprechstunde Rezepte ausgestellt werden. Die Rezeptdaten sind darüber hinaus sicher über den QR-Code zugänglich und können nur vom Patienten selbst in der App und autorisierten Apotheken in deren System eingesehen werden. Das E-Rezept bringt Ärzte, Patienten und Apotheker zusammen und schafft durch die Verknüpfung mit weiteren digitalen Anwendungen eine lückenlose Medikamentendokumentation. Ab 2023 sollen auch alle wichtigen Informationen zu ausgestellten E-Rezepten in der elektronischen Patientenakte (ePA) des Patienten gespeichert werden können.
Quellen:
gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung