Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ermöglicht die kontinuierliche Aktualisierung und den Abgleich von Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind. In diesem Artikel erfahren Sie u. a., um welche Angaben es sich dabei handelt, wie der Abgleich funktioniert und welche Voraussetzungen Sie für das VSDM erfüllen müssen.

    Was VSDM ist

    Auf der eGK des gesetzlich Versicherten sind Daten gespeichert, die durch das VSDM bei jedem Besuch in einer Praxis geprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Seit dem 01.07.2019 ist das Versichertenstammdatenmanagement für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer, wie z. B. Arztpraxen, nach § 291 Absatz 2b des Fünften Sozialgesetzbuchs verpflichtend. Die VSDM-Pflicht setzt voraus, dass alle Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen.

    Voraussetzungen

    • e-Health Konnektor: für KIM 1.0 Version PTV3 und ab KIM 1.5 Version PTV4
    • stationäres e-Health Kartenterminal
    • Praxisausweis (SMC-B Card)
    • Anpassung im Praxisverwaltungssystem (PVS)
    • VPN-Zugangsdienst

    Was beim VSDM passiert

    Der Online-Datenabgleich startet, sobald die Karte des Versicherten an der Rezeption in das e-Health-Kartenterminal eingesteckt und vom PVS ausgelesen wird. Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse nach der Gültigkeit der eGK und ob die auf der eGK gespeicherten Daten noch aktuell sind. Der Prüfungsnachweis wird auf der Karte gespeichert, auch dann, wenn die VSDM-Daten noch aktuell waren. Anschließend übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Prüfungsnachweis der eGK. Die auf der eGK aktualisierten Daten werden in das PVS übernommen.

    Welche Daten wichtig sind

    Persönliche Daten und Angaben zur Krankenversicherung. Diese Informationen können in der Praxis eingelesen und automatisiert aktualisiert werden. Mit dem VSDM können Vertragsärzte und -psychotherapeuten zudem elektronisch prüfen, ob die eGK gültig ist.

    Verpflichtung

    Zum VSDM sind alle Ärzte und Psychotherapeuten grundsätzlich beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt in jedem Quartal verpflichtet.

    Quellen:

    gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung

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