Alles rund um das Thema EBZ in kompakter, verständlicher Form. Das vorliegende Dokument ist interaktiv. Somit haben Sie die Möglichkeit, mit einem Mausklick gezielt Themen auszuwählen, um weiterführende Informationen zu erhalten.

Was verbirgt sich hinter EBZ und was bedeutet das für die Praxis? Wir informieren über die einzelnen Teilbereiche und den zeitlichen Rollout.

Die EBZ Umsetzung in charly ist in verschiedene Module unterteilt. Hier finden Sie weiter Infos zur Umsetzung und Anwendung.

Jetzt EBZ-Module direkt in unserem Webshop bestellen
  1. Zu dem EBZ-Zahnersatz-Modul in charly fallen zusätzliche Softwarepflege-Gebühren in Höhe von 11,50 € im Monat an. Für die Softwarepflege gelten die aktuellen Preise der solutio GmbH & Co. KG.

  2. Zu dem EBZ-Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen-Modul in charly fallen zusätzliche Softwarepflege-Gebühren in Höhe von 9,83 € im Monat an. Für die Softwarepflege gelten die aktuellen Preise der solutio GmbH & Co. KG.

  3. Zu dem EBZ-Kieferorthopädie-Modul in charly fallen zusätzliche Softwarepflege-Gebühren in Höhe von 4,83 € im Monat an. Für die Softwarepflege gelten die aktuellen Preise der solutio GmbH & Co. KG.

  4. Zu dem EBZ-Parodontalerkrankungen-Modul in charly fallen zusätzliche Softwarepflege-Gebühren in Höhe von 8,17 € im Monat an. Für die Softwarepflege gelten die aktuellen Preise der solutio GmbH & Co. KG.

FAQs

Zum 01.01.2023 soll das EBZ-Verfahren als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend sein. Die Ausnahme bildet PAR.

Die Abrechnung hat keinen Einfluss darauf. Abrechnungen werden wir bisher durchgeführt.

Ja, diese endet zum 31.12.2022.

Änderungsanträge können nur im EBZ-Status "Genehmigt" beantragt werden.

Info: Für Pläne im alten Papierverfahren gibt es keine Änderung zum bisherigen Ablauf.

Die individuelle ZV fragen, was alles benötigt wird.

Empfehlung: Anstelle des HKPs kann die Patienten-Info (Formular 3c oder 3d) zusammen mit den bisher eingereichten Unterlagen (Hauptseite HKP und private Vereinbarungen) an die private Zusatzversicherung gesendet werden.

Die Praxis schickt/übergibt die Rechnung mit allen Anlagen wie bisher an den Patienten. Der Patient soll eine Kopie der Genehmigung und Rechnung mit allen Anlagen an seine Versicherung schicken.

Grundsätzlich ändert sich nicht an der Vorgehensweise der Abrechnung bei einer Direktabrechnung. Es gibt einen neuen Vordruck EBZ Vordruck 3e Direktabrechnung, den der Patient nach Plan-Abrechnung zusammen mit der Rechnung von der Praxis erhält.

Nein, das läuft wie bisher.

Für die Praxis gilt: Härtefallkennzeichen angeben und voraussichtlichen Bonus ohne Härtefall angeben.

Für den Patienten gilt: selbstständig Härtefallantrag bei dem zuständigen Kostenträger (KK) einreichen.

Der Kostenträger hat die Entscheidungshoheit.

Laut Aussagen der Krankenkassen DAK/Barmer/TK werden Mitteilungen bezüglich des Bonusheftes bei Übermittlung nicht berücksichtigt und sind auf Anfrage der Krankenkasse beim Patienten einzuholen. Weiterhin kann der Patientenbonus durch die Krankenkasse direkt beim Patienten gegen geprüft werden.

Die Anschubfinanzierung ist bei der zuständigen KZV zu beantragen.

Nein, die sonstigen Kostenträger sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Abkürzung EBZ steht für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte. Dabei handelt es sich um den elektronischen Nachfolger des bisherigen papierbasierten Genehmigungsverfahrens für Behandlungspläne. Künftig sind Anträge für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch- und Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) ausschließlich elektronisch an die zuständigen Krankenkassen zu übermitteln.

Sie benötigen die EBZ-Module für alle Leistungsbereiche, die Genehmigungen oder Anzeigepflicht erfordern.

Der Kostenvoranschlag (Hauptseite) beinhaltet die komplette Übersicht der anfallenden Kosten für den Patienten - wie gewohnt. Der Patient bekommt keinen HKP zurück, sondern ein Info-Schreiben mit den übernommenen Kosten.

Das Verfahren ist so aufgesetzt, dass die Zahnarztpraxis einen EBZ-Antrag in elektronischer Form (Antragsdatensatz) via KIM an die Krankenkasse übermittelt. Die Antwort (Antwortdatensatz) wird von der Krankenkasse via KIM an die Praxis übermittelt. Der EBZ-Status wird automatisch an charly übermittelt.

Für die Arbeit mit dem EBZ benötigen Sie:

  • Anbindung an Telematikinfrastruktur (TI)
  • Anbindung an KIM (mindestens eine gültige KIM-Mailadresse)
  • E-Health-Konnektor (ab Version PTV3)
  • elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder elektronischen Praxisausweis (SMC-B) für die elektronische Signatur
  • EBZ-Module EBZ-ZE, EBZ-KB/KGL, EBZ-KFO, EBZ-PAR

Unabhängig von der Digitalisierung der Behandlungspläne gibt es im Bereich ZE neue Befund- und Therapiekürzel sowie ein Schlüsselverzeichnis. Weiterhin beinhaltet KFO auch neue Schlüsselverzeichnisse.

Weil das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die Sicherheitszertifizierung von Komponenten und Produkten in der Telematikinfrastruktur verantwortlich ist, gilt das EBZ als sehr sicher. Als medizinisches Dokument wird der Antrag außerdem vom Absender zum Empfänger mittels Security Module Card Typ B (SMC-B) oder elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA) Karte sicher „Ende-zu-Ende" verschlüsselt und mit dem eHBA als qualifizierte elektronische Signatur rechtsgültig signiert.

Die Umsetzung in charly erfolgt analog zu den Leistungsbereichen EBZ–ZE, EBZ–KB/KGL, EBZ–KFO und EBZ–PAR.

Mit der Digitalisierung des gesamten Prozesses kommt es zu einer deutlich zügigeren Abwicklung. Ausdruck, Postversand, Aushändigung an den Patienten sowie Rückgabe und spätere Archivierung des Antrags entfallen. Neben der Zeitersparnis können durch das digitale Verfahren auch Kosten gesenkt und Fehler reduziert werden. Daneben profitiert der Patient von einer schnelleren Behandlung und einem besseren Informationsfluss.

 

Das EBZ besteht aus vier Modulen:

  • EBZ-ZE (Zahnersatz)
  • EBZ-KB/KGL (Kieferbruch- und Kiefergelenkserkrankungen)
  • EBZ-KFO (Kieferorthopädie)
  • EBZ-PAR (Parodontose)
FacebookXING SEYoutubeInstagramLinkedInKontaktSucheNach oben