Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) in charly
Module in charly
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) wird das herkömmliche Papierverfahren für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) abgelöst. Die Umsetzung des digitalen Antragsverfahrens in charly erfolgt analog zu den Leistungsbereichen:
- EBZ–ZE
- EBZ–KB/KGL
- EBZ–KFO
- EBZ–PAR
Die charly-Module EBZ-ZE und EBZ-KB/KGL werden mit der Version 9.25.0 ausgeliefert. In der Folge wird das Modul EBZ-KFO bereitgestellt. Die Auslieferung des Moduls EBZ-PAR kann derzeit noch nicht benannt werden, da seitens der KZBV die notwendigen Vorgaben noch nicht vorliegen.
Umsetzung in charly
Der Heil- und Kostenplan wird in gewohnter Weise erstellt. Einträge werden mit der Erfassung validiert und charly weist aktiv auf Inkonsistenzen bzw. fehlende Angabe hin. Damit wird die notwendige Datenqualität sichergestellt. Die Übermittlung des Antrags erfolgt mit Hilfe von KIM4charly, der Signierer und der Absender sind für eine erfolgreiche Übersendung zu ergänzen.
Für den Versand werden die in dem Antrag hinterlegten Informationen in eine XML-Datei übertragen und automatisch an die Nachricht angehängt. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt mit der Freigabe der Nachricht durch die elektronische Signatur.
Eingehende Nachrichten seitens der Krankenkasse werden automatisch verarbeitet. Somit spiegelt der Antrag stets die aktuellen Status wider. Der ggf. durch die Krankenkasse geänderte Antrag wird automatisch eingelesen und archiviert.
Damit schließt sich der digitale Kreis und der Arzt kann mit der Behandlung starten.
Neue Befund- und Therapiekürzel für ZE
Unabhängig von der Digitalisierung des Heil- und Kostenplans gibt es auch neue Befund- und Therapiekürzel für ZE. Die Kürzel werden automatisch mit der Version 9.24.0 im neuen Kasse ZE 2022 bereitgestellt.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die geänderte Erfassungsmaske mit den neuen Befund- und Therapiekürzeln der Version 9.24.0:
Neuerungen im Bereich KFO
Im Leistungsbereich Kieferorthopädie bringt das EBZ ebenfalls Neuerungen. Das bisherige Papierformular sieht viele Freitextfelder vor. An ihre Stelle treten im digitalen Antrag zunächst Felder mit hinterlegten Auswahllisten, zum Beispiel für Diagnose, Therapie und Geräte, aus denen das Zutreffende auszuwählen ist. Erst wenn das Gesuchte nicht in einer Auswahlliste zu finden ist, sind Angaben im Freitextfeld notwendig.
Bestellmöglichkeit
Gemäß Bundesmantelvertrag (BMV-Z) für Zahnärzte müssen Zahnarztpraxen die erforderlichen Module ab dem 01.07.2022 anschaffen. Nach erfolgreicher Bestellung wird eine Auftragsbestätigung zugesendet. Damit kann der notwendige Nachweis für die Beantragung einer Kostenbeteiligung gegenüber der KZVen geführt werden.