Der Konnektor sorgt für eine sichere und systemübergreifende Verbindung. Er vernetzt das Praxisverwaltungssystem mit einem stationären e-Health Kartenterminal und schafft den Zugang zur TI-Plattform.
Der elektronische Heilberufsausweis (e-HBA) dient der elektronischen Identitätsprüfung von Heilberuflern. Der e-HBA wird für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt.
Damit der Konnektor an die Telematikinfrastruktur angebunden werden kann, benötigen Praxen pro Standort einen elektronischen Praxisausweis (SMC-B). Dieser authorisiert die Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur und der e-GK. Eine solche Identifizierung ist aus Gründen des Datenschutzes für den Umgang mit sensiblen Patientendaten zwingend notwendig.
Ein VPN-Zugangsdienst, der für die Telematikinfrastruktur zugelassen ist, ermöglicht die sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Er stellt die Verbindung zwischen dezentraler Umgebung der Leistungserbringer und zentraler TI-Plattform her.
Ähnlich wie für den Konnektor gelten auch hier höchste Ansprüche an Sicherheit und Funktionalität. (Zahnarzt-)praxen benötigen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur von der gematik zugelassene Geräte. Über ein stationäres e-Health Kartenterminal wird die e-GK eingelesen und online mit den vorhandenen Daten der Krankenkasse abgeglichen. Bei Abweichungen werden die Daten der Krankenkasse auf die e-GK gespeichert und direkt in das Praxisverwaltungssystem übernommen.
Das e-Health-Gesetz sieht eine digitale Vernetzung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards vor. Das Schaubild zeigt, wie die Komponenten in der Praxis miteinander verbunden werden.