In der elektronischen Patientenakte (ePA) kann ein Patient alle wichtigen Informationen rund um seine Gesundheit papierlos speichern. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Patienten haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte und können selbst bestimmen, welche Daten sie darin ablegen (lassen) möchten und welche Arztpraxis, welche Apotheke, welches Krankenhaus darauf zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Über die Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll viele analoge – in Papierform ablaufende – Arbeitsschritte digital abbilden und so Patienten mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern besser vernetzen. Alle relevanten Dokumente sollen sowohl dem Patienten als auch den Ärzten auf einen Blick zur Verfügung stehen, um beispielsweise Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Wichtige Informationen wie Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte können zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist es dem Patienten überlassen, ob und wie er eine ePA nutzen möchte. Über eine ePA-App der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse kann der Patient jederzeit auf seine ePA zugreifen und Zugriffsberechtigungen verwalten. Ohne App können Patienten beispielsweise nicht selbst Dokumente in die ePA hochladen oder löschen. Zugriffsberechtigungen können dann auch nur bei Leistungserbringern vor Ort vergeben oder entzogen werden.
Voraussetzungen
- Sie haben die kostenpflichtige Lizenz der solutio GmbH & Co. KG für die Schnittstelle ePA erworben und in charly eingerichtet.
- Folgende Komponenten sind für die ePA (elektronische Patientenakte) notwendig:
- E-Health-Konnektor (ab Version PTV5)
- Lizenz des Konnektor-Herstellers für das Fachmodul „ePA“
- Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)
- Stationäres E-Health-Kartenterminal
Weiterführende Informationen
- gematik GmbH
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung