Die Funktionsweise
Der elektronische Medikationsplan (eMP) beinhaltet Informationen, die zur medikamentösen Behandlung eines Patienten notwendig sind.
Zu den Daten des eMP gehören:
- Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum
- Medikationsrelevante Daten, wie Allergien und Nierenfunktionswerte
- Angaben zur Medikation, d.h. alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt sowie Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (Selbstmedikation). Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein können.
Nur Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter dürfen den eMP lesen. Sie benötigen hierfür das Einverständnis des Patienten. Dieser erklärt sein Einverständnis durch die PIN-Eingabe für seine eGK.
Voraussetzungen
Vonseiten der Praxis:
Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- e-Health Konnektor: für KIM 1.0 Version PTV3 und ab KIM 1.5 Version PTV4
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- eMP-Modul im Praxisverwaltungssystem (PVS)
Vonseiten der Versicherten:
- PIN für die elektronische Gesundheitskarte: Die PIN müssen Versicherte zuvor bei ihrer Krankenkasse angefordert und zur Hand haben.
Änderungen im eMP
Jede Änderung des eMP darf nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker, die sich mit Hilfe eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe authentifiziert haben.
Einsehbarkeit
Mit dem Einverständnis des Patienten können ausschließlich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter den eMP lesen.
Vorteile
Durch den eMP können Wechselwirkungen und Medikationsfehler berücksichtigt und vermieden werden. Somit trägt der eMP zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei.
Quellen:
gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung