Update: Erneute Verlängerung der Übergangfrist für die Einführung der eAU

Die Verlängerung der Übergangsfrist für die Einführung der eAU geht in die zweite Runde. Seitens der KBV wurde die Frist erneut verlängert. Galt die bisherige Frist bis zum 31.12.2021, gilt die neue Frist nun bis zum 30.06.2022. In dieser Zeit dürfen AU weiterhin unter Verwendung der bisherigen Formulare erstellt und vom Patienten das Muster 1a in Papierform an die Krankenkasse versendet werden.

Was die eAU ist

Als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt die Bestätigung eines Arztes über eine festgestellte Einschränkung einer Person, die sie am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll diese ab dem 01.07.2022 digital von den Ärzten an die Krankenkassen übermittelt werden. Krankenkassen sind daher aufgefordert, ab dem 01.07.2022 elektronische Krankmeldungen anzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die Weiterleitung der Daten von den Krankenkassen an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen.

Voraussetzungen

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
  • e-Health Konnektor: für KIM 1.0 Version PTV3 und ab KIM 1.5 Version PTV4
  • stationäres e-Health Kartenterminal
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
  • KIM-Clientmodul
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Übermittlung an Krankenkasse

Im Praxisverwaltungssystem (PVS) wird eine AU mit entsprechenden ICD-10 Codes (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) erstellt. Die Daten werden automatisch in das entsprechende XML-Format der eAU umgewandelt. Im Anschluss wird vom PVS eine KIM Nachricht erstellt und anhand des Institutionskennzeichens die Empfänger-Krankenkasse des Versicherten ermittelt. Mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) wird die eAU signiert und verschlüsselt via KIM an die Krankenkasse übertragen. Das Papierformular für den Arbeitgeber wird bis Juli 2022 weiterhin ausgedruckt und dem Versicherten ausgehändigt.

Auch die Stornierung einer bereits übermittelten eAU wird aus dem PVS heraus über KIM an die Krankenkassen übertragen. Fehlermeldungen der Krankenkassen zu übermittelten eAUs werden ebenfalls via KIM an die Ärzte gesendet und vom PVS angezeigt.

Einführung von ICD-10 Codes und eAU

Mit Einführung der eAU werden für Zahnärzte ebenfalls die sogenannten ICD-Codes verpflichtend. Die internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ist das wichtigste Klassifizierungssystem, welches weltweit anerkannt ist. Sobald die eAU verpflichtend wird, müssen für die Erstellung der eAU im PVS die zugehörigen ICD-10 Codes angegeben werden.

Hinweis: Überleitungen und Praxishilfe zur ICD-10 Kodierung

Um Zahnärzte bei der Einarbeitung in die Kodiersystematik der ICD-10 zu unterstützen, hat die KZBV eine Übersicht zusammengestellt, die ihnen bei der Suche nach geeigneten ICD-Codes und beim Einstieg in die Kodierpraxis bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hilft. Die Übersicht sowie eine weitere Praxishilfe befindet sich auf der Website der KZBV.

Zur KZBV Website

Quellen:

gematik GmbH, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Bundesvereinigung

Umsetzung der eAU in charly

Wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in charly umgesetzt wird, erfahren Sie hier.

eAU in charly
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