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03Mai

Aus Heil- und Kostenplan wird elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte

  • Jahr: 2022
  • Autor: Wilhelm Baumeister

Der analoge Heil- und Kostenplan hat ausgedient: Ab dem 01.07. 2022 gibt es das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte – kurz EBZ.


Der Heil- und Kostenplan
Das Markenzeichen des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz (HKP) ist die besondere Farbe: ein leuchtendes Magenta – unverkennbar und unverwechselbar. Ein Plan mit unendlich vielen Informationen und das Medium, um beim Zahnersatz die Behandlung zu dokumentieren und entstehende Kosten zu planen. Bei gesetzlich Krankenversicherten dient der HKP für die spätere Berechnung der Kostenübernahme der Krankenkasse und des Eigenanteils des Versicherten. Erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse darf der Zahnarzt mit der Behandlung starten.

Viele Beteiligte und lange Wege
Es beginnt mit der Befundung durch den Zahnarzt. Der Patient erhält den vom Zahnarzt erstellten HKP und gibt diesen an seine Krankenkasse weiter. Nach der Freigabe wird die Prozesskette erneut durchlaufen, allerdings in umgekehrter Reihenfolge. Von der Krankenkasse zum Patient und im Anschluss zurück an den Zahnarzt. Manchmal gibt es dabei längere Liegezeiten oder auch mal Verluste, so dass der Prozess u. U. erneut durchlaufen werden muss. 

Betrachtet man die Kette, liegt es nahe, den gesamten Ablauf zu digitalisieren, um die Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das seit Dezember 2015 neu geschaffene Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) hat es sich zum Ziel gesetzt, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Das EBZ ist die Telematik-Anwendung für Zahnarztpraxen, mit der die bestehenden Abläufe in der Zahnarztpraxis wesentlich vereinfacht werden.

Verpflichtende Nutzung ab dem 01.01.2023
Die derzeit noch manuell zu genehmigenden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL) und Kieferorthopädie (KFO) werden durch ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte ersetzt. Der finale Termin für den Leistungsbereich Parodontalerkrankungen (PAR) ist derzeit (Stand 06/2022) noch nicht bekannt.

Die digitale Kette
Bestand die analoge Kette noch aus drei Beteiligten (Zahnarzt, Patient und Krankenkasse), reduziert sich der digitale Prozess auf zwei, indem der Zahnarzt mittels Kommunikation im Medizinwesen (KIM) den Antrag direkt aus charly an die Krankenkassen übermittelt. Mit KIM können vertrauliche Informationen und medizinische Dokumente mit anderen Leistungserbringern sicher ausgetauscht werden. Voraussetzungen für die Übermittlung sind – neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) – eine individuelle KIM-Adresse und ein entsprechender E-Health-Konnektor. Weitere Informationen zu KIM finden Sie hier.

Nur noch in Ausnahmefällen
Mit Start des Echtbetriebs ab dem 01.01.2023 dürfen Anträge ausschließlich digital gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei technischen Störungen, darf auf das bisherige Papierverfahren zurückgegriffen werden. Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des Heil- und Kostenplans zu begründen.

Wichtig:

Gemäß Bundesmantelvertrag für Zahnärzte müssen alle Vertragszahnärzte die entsprechenden Module für das elektronische Verfahren ihres PVS-Herstellers ab dem 01.07.2022 anschaffen.  

Kostenerstattung durch die KZBV
Gemäß einer Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband auf eine Kostenbeteiligung für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb verständigt. Das betrifft auch die Kosten, die entstehen, wenn Zahnarztpraxen Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einführen. So gibt es beispielsweise eine einmalige TI-Startpauschale in Höhe von 900 € für notwendige Anschlüsse, Anpassungen etc. in der Startphase der Einführung der TI. Darüber hinaus gibt es Kostenerstattungen für einzelne Komponenten der TI. So wird beispielsweise die Einführung des Notfalldatenmanagements einmalig mit 150 € sowie darüber hinaus mit einem monatlichen Betriebskostenzuschlag je Konnektor in Höhe von 1,50 € bezuschusst. Derzeit ist die Höhe der Kostenbeteiligung für die Einführung des EBZ noch nicht bekannt. Für die Beantragung ist die Anschaffung der Module nachzuweisen.

Umsetzung EBZ in charly
Die Umsetzung des digitalen Heil- und Kostenplans in charly erfolgt in vier Modulen:

  1. EBZ – ZER
  2. EBZ – KGL/KBR
  3. EBZ – KFO
  4. EBZ – PAR

Die Auslieferung erfolgt sukzessive ab Sommer d. J. Die Module ZER und KGL/KBR werden mit der Version 9.25.0 ausgeliefert. In der Folge dann die Module KFO und PAR. Allerdings kann die Auslieferung des Moduls EBZ-PAR derzeit nicht benannt werden, da seitens der KZBV die notwendigen Vorgaben für die Eignungsfeststellung noch nicht konkretisiert wurden.

Selbstverständlich informieren wir an dieser Stelle erneut, sobald es Informationen zur Höhe der Kostenerstattung oder aber ein konkretes Datum respektive Version für die Auslieferung des Moduls EBZ-PAR gibt.

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11.06.2021

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