Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen.

Die elektronische Gesundheitskarte dient den Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen gemäß §§ 291, 291a SGB V. Sie berechtigt die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung gemäß § 15 SGB V. Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Produkttyp.

Der eMedikationsplan enthält Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien oder Nierenfunktionswerte). Der eMedikationsplan ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen allen an der Behandlung eines Patienten beteiligten Heilberuflern und trägt damit wesentlich zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei.

Die elektronische Patientenakte nimmt „Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation über den Patienten“ (§ 291a Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 SGB V/GMG) auf. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Anwendung der eGK.

Ende-zu-Ende (E2E) beschreibt die Betrachtung einer Transaktion vom Ausgangspunkt bis zum Zielsystem, seine Verarbeitung und die mögliche Rückantwort in Form eines Ergebnisses oder einer Bestätigung.

Das elektronische Rezept bzw. die elektronische Verordnung dient der Übermittlung ärztlicher Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form.

Nach [Haas_2006] handelt es sich bei dem Begriff Gesundheitstelematik um ein „Kunstwort", das sich aus Gesundheitswesen, Telekommunikation und Informatik zusammensetzt. Gemeint sind Aktivitäten, Projekte und Lösungen zur institutionsübergreifenden IT-gestützten Zusammenarbeit von Gesundheitsversorgungsinstitutionen, um Behandlungsprozesse bruchlos (nahtlos) durchführen zu können. Unter dem Begriff „Gesundheitstelematik“ – synonym auch „e-Health“ oder „Health Telematics“ – werden alle Anwendungen des integrierten Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen zur Überbrückung von Raum und Zeit subsumiert.“ Gesundheitstelematik beinhaltet die Telematikinfrastruktur sowie Infrastrukturen für eine Nachnutzung der TI in weiteren Anwendungen im Gesundheitswesen einschließlich der dafür benötigten Betriebsinfrastrukturen. Auch das Typ2-Netz, Mehrwertnetze und die darüber angeschlossenen Mehrwertdienste sind Teil der Gesundheitstelematik.

Der Heilberufsausweis ist eine personenbezogene Mikroprozessor-Chipkarte mit kryptographischen Funktionen, mit dem sich Angehörige der Heilberufe (z. B. Ärzte und Apotheker) gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen können. Außerdem enthält er eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) des entsprechenden Leistungserbringers. Der Heilberufsausweis ist ein Produkttyp.

Der Konnektor koordiniert und verschlüsselt die Kommunikation zwischen Clientsystem, eGK, HBA/SMC und zentraler Telematikinfrastruktur. Er stellt damit das Bindeglied zwischen diesen Komponenten auf Leistungserbringerseite und Telematikinfrastruktur dar. Der Konnektor ist ein Produkttyp.

Unter dem Begriff Notfalldatenmanagement (NFDM) ist das Handling von Informationen zu verstehen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten abgelegt werden und in der Notfallversorgung des Versicherten zur Anwendung kommen (§ 291a SGB V).

Die SMC-B (Institutionskarte, Praxiskarte) ist ein Schlüsselspeicher für die privaten Schlüssel, die eine Einheit oder Organisation des Gesundheitswesens (z.B. Praxis, Apotheke, Krankenhaus) ausweisen. Diese Schlüssel dienen als Ausweis gegenüber der eGK und gegenüber anderen Komponenten der TI. Die Security Module Card Typ B ist ein Produkttyp.

Daten einer Person oder eines Gegenstandes, welche über längere Zeit unverändert bleiben. Bezogen z. B. auf die Versicherten handelt es sich um die Personenstammdaten wie Name, Geburtsdatum und Wohnort. Die Stammdaten sind Teil der Vertragsdaten nach § 291a SGB V.

Die Telematikinfrastruktur ist die bevorzugte Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens mit allen technischen und organisatorischen Anteilen. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure und Institutionen des Gesundheitswesens miteinander und ermöglicht dadurch einen organisationsübergreifenden Datenaustausch innerhalb des Gesundheitswesens. Die Telematikinfrastruktur unterstützt die Anwendungen der Versicherten gemäß § 291a SGB V und bildet darüber hinaus die Plattform für weitere interoperable und kompatible IT-Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Die TI enthält die Komponenten und Dienste der TI-Plattform, die Fachdienste, die Client- und die Fachmodule.

Über die Versichertenstammdaten definieren sich Art und Umfang des Versicherungsverhältnisses zwischen Kostenträger und Versichertem. Die VSD sind inhaltlich normiert und von ihrer Struktur für alle Kostenträger einheitlich vorgegeben. Grundlage für den Dateninhalt der VSD sind die bei den Kostenträgern gespeicherten Sozialdaten des Versicherten (§§ 284, 288 SGB V). Die VSD liegen im Verantwortungsbereich des zuständigen Kostenträgers. Dieser ist verantwortlich für die Bereitstellung, kontinuierliche Pflege, bedarfsgerechte Aktualisierung und schließlich Löschung der Daten.

Bereitstellung und Pflege der Stammdaten des Versicherten in der Telematikinfrastruktur. VSDM ist eine Fachanwendung der TI und realisiert die Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK. Diese beinhaltet das dezentrale Fachmodul VSDM, den Intermediär VSDM sowie die Schnittstellen und Kommunikation zu den Fachdiensten VSDM (UFS, VSDD, CMS) und zu den Primärsystemen und beschreibt die Funktionalität des VSDM.

FacebookXING SEYoutubeInstagramLinkedInKontaktSucheNach oben