Seit dem 01.07.2021 gilt die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen, die sogenannte PAR-Richtlinie. Kennzeichen der PAR-Richtlinie ist u. a. eine erweiterte Behandlungsstrecke in der Therapie. Somit folgt ca. drei bis sechs Monate nach Abschluss der antiinfektiösen Therapie (AIT) eine Befundevaluation (BEVa). Aus der Evaluation folgt ggf. eine weiterführende chirurgische Parodontaltherapie (CPT).
Die Inhalte der PAR-Richtlinie
Grundlegende Neuerung ist eine am Bedarf des Patienten ausgerichtete Bekämpfung und individuelle Therapie der Parodontitis. Dazu gehört die antiinfektiöse Therapie, die durch eine individuelle Mundhygieneunterweisung und ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch ergänzt wird. Des Weiteren wurde das Klassifikationsmodell der Parodontitis überarbeitet. Neben dem Fehlen einer einheitlichen Nomenklatur betonten insbesondere ältere Modelle das Alter der Patienten zu stark.
Die neue Klassifikation unterscheidet die Parodontitis nur noch in drei Formen:
- Nekrotisierende Parodontitis
- Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen
- Parodontitis als alleinige Kategorie
Staging und Grading
Darüber hinaus wird die Parodontitis zukünftig mittels Staging und Grading charakterisiert. Der Parodontale Screening Index (PSI) wurde aktualisiert und an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.
Behandlungstrecke
Beanspruchte die bisherige von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Behandlung einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen, so erstreckt sich die neue Therapie auf einen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren. Die nachfolgende Abbildung zeigt die neue PAR-Behandlungsstrecke:

Quelle: KZBV, Grafische Übersicht der Behandlungsstrecke
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
- Anpassung der Versorgung gesetzlich Versicherter an den Stand der Wissenschaft zur Behandlung von Parodontalerkrankungen
- Verbesserung der antiinfektiösen Therapie durch individuelle Mundhygieneunterweisung
- Einführung parodontologischer Aufklärungs- und Therapiegespräche
- Neue BEMA-Leistungen für die systematische Behandlung
- Verlängerung des Behandlungsablaufs
- Neue Klassifikation parodontaler Erkrankungen (Staging und Grading)
- Einführung eines Parodontalstatus für die Parodontitis
- Ausgestaltung, Formalisierung und Integration des PSI an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
- Nachhaltige Sicherung der Maßnahmen durch eine unterstützende Parodontitistherapie (UPT)