Seit dem 01.07.2021 gilt die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen, die sogenannte PAR-Richtlinie. Kennzeichen der PAR-Richtlinie ist u. a. eine erweiterte Behandlungsstrecke in der Therapie. Somit folgt ca. drei bis sechs Monate nach Abschluss der antiinfektiösen Therapie (AIT) eine Befundevaluation (BEVa). Aus der Evaluation folgt ggf. eine weiterführende chirurgische Parodontaltherapie (CPT).

Die Inhalte der PAR-Richtlinie

Grundlegende Neuerung ist eine am Bedarf des Patienten ausgerichtete Bekämpfung und individuelle Therapie der Parodontitis. Dazu gehört die antiinfektiöse Therapie, die durch eine individuelle Mundhygieneunterweisung und ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch ergänzt wird. Des Weiteren wurde das Klassifikationsmodell der Parodontitis überarbeitet. Neben dem Fehlen einer einheitlichen Nomenklatur betonten insbesondere ältere Modelle das Alter der Patienten zu stark.

Die neue Klassifikation unterscheidet die Parodontitis nur noch in drei Formen:

  • Nekrotisierende Parodontitis
  • Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen
  • Parodontitis als alleinige Kategorie

Staging und Grading

Darüber hinaus wird die Parodontitis zukünftig mittels Staging und Grading charakterisiert. Der Parodontale Screening Index (PSI) wurde aktualisiert und an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Behandlungstrecke

Beanspruchte die bisherige von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Behandlung einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen, so erstreckt sich die neue Therapie auf einen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren. Die nachfolgende Abbildung zeigt die neue PAR-Behandlungsstrecke:

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Anpassung der Versorgung gesetzlich Versicherter an den Stand der Wissenschaft zur Behandlung von Parodontalerkrankungen
  • Verbesserung der antiinfektiösen Therapie durch individuelle Mundhygieneunterweisung
  • Einführung parodontologischer Aufklärungs- und Therapiegespräche
  • Neue BEMA-Leistungen für die systematische Behandlung
  • Verlängerung des Behandlungsablaufs 
  • Neue Klassifikation parodontaler Erkrankungen (Staging und Grading)
  • Einführung eines Parodontalstatus für die Parodontitis
  • Ausgestaltung, Formalisierung und Integration des PSI an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Nachhaltige Sicherung der Maßnahmen durch eine unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Die Umsetzung in charly

Inhalte der Version 9.23.0

Mit den vorherigen Versionen wurde kontinuierlich die neue PAR-Versorgungsstrecke von Befund und Diagnose, über das parodontologische Aufklärungsgespräch bis hin zur antiinfektiösen Therapie in charly abgebildet. Mit der Version 9.22.0 wurde die Abrechnung des sogenannten Regelfalls bzw. des Sonderfalles nach § 22a inklusive der UPT-Leistungen ermöglicht.

Mit der Version 9.23.0 wird die PAR-Richtlinie um einen weiteren Baustein erweitert: die chirurgische Therapie (CPT). Nach erfolgter antiinfektiöser Therapie wird eine Befundevaluation durchgeführt. Auf Basis dieser Evaluation kann eine CPT eingeleitet werden. Eine solche Entscheidung ist gegenüber der Krankenkasse lediglich anzuzeigen. Für diese Mitteilung wurde der Vordruck 5c in charly implementiert.

Mit der Erfüllung nachfolgender Kriterien kann die CPT-Phase eingeleitet und die Mitteilung (Vordruck 5c) gedruckt werden:

  • Der Kasse PAR-Status befindet sich im Status „Genehmigt“
  • Die Befundevaluation ist erfolgt, ein aktueller PAR-Befund ist vorhanden
  • Der PAR-Befund der BEVa enthält mindestens eine Sondierungstiefe ≥ 6 mm
  • Die Befundevaluation im Karteireiter Befunde > PA ist mit demselben Datum hinterlegt wie das Leistungsdatum der BEVa im Behandlungsblatt
  • Die UPT-Phase wurde noch nicht eingeleitet, es ist keine UPT-Leistung erbracht

Die Mitteilung wird in der Ablage HKP mit der Ergänzung „CPT“ abgelegt und steht dort für einen Wiederholungsdruck zur Verfügung.

PSI-Befund

Beim PSI-Befund wird nun eine Druckausgabe automatisch im Behandlungsblatt dokumentiert. Dabei wird systemseitig der Vertragszahnarztstempel verwendet. Im Falle einer Praxisgemeinschaft öffnet sich während des Druckvorgangs ein Dialog, in dem Sie den Behandler für die Zuordnung des Vertragszahnarztstempels wählen können. Ist der gewählte Behandler nicht abrechnungsberechtigt, ermittelt charly automatisch den abrechnenden Behandler.

Kasse PAR-Status

Der Kasse PAR-Status wurde um den Radio-Button »Abrechnung« erweitert. Dieser enthält eine Übersicht der offenen sowie der bereits abgerechneten Leistungen. Des Weiteren enthält der Bereich Funktionalitäten zur Abrechnung des Kasse PAR-Status, die bislang in der Oberfläche des Radio-Buttons »PAR-Status« Blatt 2 enthalten waren.

PAR-Informationen im Überblick

Allgemeine Informationen der KZBV zur PAR-Richtlinie.

Zur KZBV
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