Der Notfalldatensatz (NFD) enthält Informationen zu Diagnosen, zur Medikation, zu Allergien und Arzneimittel-Unverträglichkeiten eines Patienten. Damit sind die Daten in Behandlungssituationen von Bedeutung, beispielsweise als Unterstützung bei der Anamnese. Der Notfalldatensatz wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und kann ebenso von dort ausgelesen werden.

Da es sich um vertrauenswürdige und persönliche Daten des Patienten handelt, erfolgt die Speicherung und Auslesung der Daten ausschließlich nach Wunsch und mit Zustimmung des Patienten. In einer Notsituation, beispielsweise ein Patient wird mit Atemnot in ein Krankenhaus eingeliefert, dürfen Ärzte oder Zahnärzte die Daten auch ohne Zustimmung des Patienten auslesen. Zu dem Kreis der berechtigten Personen gehören alle, die einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen.

Voraussetzungen

  • Anbindung an die TI
  • e-Health Konnektor (mindestens in der Version PTV2)
  • elektronischer Praxisausweis (SMC-B)
  • stationäres e-Health Kartenterminal

Auslesen der Notfalldaten 

charly enthält alle notwendigen Funktionen für das Auslesen des Notfalldatensatzes. Dazu findet sich unter dem Menüpunkt Bearbeiten ein neuer Eintrag Notfalldatenmanagemenent (NFDM). Bei eingesteckter eGK können die Daten ausgelesen werden. Der Patient ist aufgefordert, durch die Eingabe einer PIN den Vorgang zu autorisieren. In einem Notfall dürfen berechtigte Personen auch ohne Zustimmung des Patienten auf die Daten zugreifen, indem Sie den Toggle Notfall aktivieren. Für diesen Fall ist keine PIN-Eingabe notwendig. Jeder Zugriff auf die Notfalldaten des Patienten wird elektronisch auf dessen eGK protokolliert.

Das neue geschaffene Fenster NFDM zeigt sodann die Notfalldaten, getrennt nach Stamm- und Notfalldaten. Zur ersten Kategorie zählen der Patientenname, das Geburtsdatum und wichtige Informationen wie Schwangerschaft, Weglaufgefährdung oder Allergien. Zu den Notfalldaten gehören die folgenden Informationen:

  • Befund mit besonderen Hinweisen wie bestehende Schwangerschaft, Implantat, Kommunikationsstörung etc.
  • Behandelnder Arzt
  • Einwilligung mit Kontaktdaten des Arztes, dem gegenüber der Patient eingewilligt hat die Notfalldaten auf der eGK anzulegen
  • Medikament mit Angaben zur Medikation
  • Notfallkontakt
  • Verbindungsdaten des Versicherten
  • Weitere Informationen mit zusätzlichen medizinischen Informationen
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