Seit dem 01.01.2021 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, den Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. So können Behandler behandlungsrelevante Gesundheitsdaten lesen und Patienten sind besser über Diagnosen und Therapien informiert. Welchen Nutzen die elektronische Patientenakte hat, wie man sie beantragen kann oder wie sicher sie ist, erfahren Sie hier.
Was die ePA ist
Die ePA ist eine digitale Sammlung aller behandlungsrelevanten Dokumente des Patienten. Sie erfüllt damit die Aufgabe, die bisherigen in Papierform ablaufenden Arbeitsschritte digital abzubilden und so den Patienten mit Zahnärzten, Apotheken und Krankenhäusern besser zu vernetzen.
Voraussetzungen
Seit dem 01.07.2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer in der Lage sein, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 291a SGB V. Dieser beinhaltet
- das Aktivieren einer Akte
- das Anfragen von Zugriffsberechtigungen der Up- und Download von zugriffsberechtigten Dokumenten in der ePA
Daten in ePA
Allein der Versicherte entscheidet, ob und welche Daten in der ePA gespeichert oder gelöscht werden. Prinzipiell können jegliche Art von Dokumenten in der ePA gespeichert werden. Dazu gehören beispielsweise ein Medikationsplan, Blutwerte oder die vom Versicherten aufgezeichneten Blutdruckwerte aus Fitnesstrackern.
Beantragen der ePA
Die ePA muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Mit der dazugehörigen ePA-App auf einem Smartphone oder Tablet lassen sich die gespeicherten Dokumente in der ePA lesen, neue Daten hochladen, freigeben oder löschen. Die Nutzung ist auch ohne Smartphone möglich. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie einer PIN von der Krankenkasse können Versicherte ihre ePA vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen lassen.
Sicherheit
Alle Dokumente werden Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass ausschließlich der Versicherte selbst oder die von ihm berechtigten Personen die Daten herunterladen und entschlüsseln können. Der Anbieter der ePA (Krankenkasse) und das verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) muss von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassen sein und wird im Rahmen der Zulassung auf Sicherheit, Interoperabilität und Funktionalität geprüft. Ein Teil des Zulassungsprozesses ist unter anderem die Vorlage eines Sicherheitsgutachtens, das von einem unabhängigen Dritten durchgeführt werden muss. Der Zugriff selbst erfolgt über die TI und muss mittels PIN bestätigt werden.
Zugriff
Der Kreis der Personen, der nach Einwilligung des Versicherten Zugriff auf eine ePA erhalten kann, ist gesetzlich stark limitiert. Nur Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheken), Krankenkassen und der Versicherte selbst können auf die ePA zugreifen. Versicherte können die Zugriffsfreigabe sowohl zeitlich als auch inhaltlich begrenzen und haben damit die volle Kontrolle über ihre Dokumentenfreigabe. Die auf die ePA zugreifenden Parteien sind verpflichtet, jederzeit ein Protokoll vorzeigen zu können, das Auskunft darüber gibt, auf welche Dokumente zugegriffen wurde. Dieses Protokoll muss vom PVS automatisch erstellt werden.
Vorteile der ePA
Mit der ePA werden nicht nur die Dokumente selbst, sondern ebenso die Arbeitsschritte digitalisiert. Dies ermöglicht eine bessere Vernetzung zwischen Patient, Arzt, Apotheke und Krankenhaus. Alle relevanten Dokumente stehen sowohl dem Patienten als auch den übrigen Beteiligten auf einen Blick zur Verfügung, somit lassen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Wichtige Informationen wie Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte können schnell und sicher zur Verfügung gestellt werden.
Dabei ist es dem Versicherten überlassen, ob und wie er eine ePA nutzen möchte. Über eine ePA-App der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse kann der Versicherte jederzeit auf seine digitalen Dokumente zugreifen und Zugriffsberechtigungen managen.